Stadtsanierung: Stadt Hilchenbach beantragt zur Fristwahrung die Zulassung der Berufung

wS/hi  –  Stadt Hilchenbach  –  31.01.2013  –  Der Hauptausschuss der Stadt Hilchenbach hat beschlossen, beim Verwaltungsgericht die Zulassung der Berufung gegen die Urteile im Rahmen der Stadtsanierung zu beantragen. Dies erfolgt unmittelbar zur Fristwahrung. Bis zum 19. März hat die Stadt Hilchenbach dadurch Gelegenheit, eine Begründung des Antrages einzureichen.

Ob die Stadt Hilchenbach diesen Weg auf Zulassung der Berufung weiter verfolgt, soll erst nach einer intensiven rechtlichen Prüfung dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung am 6. März zur Entscheidung vorgelegt werden.

Da die Urteile nicht rechtskräftig sind, können auch über den oben genannten Antrag auf Zulassung der Berufung hinausgehende Entscheidungen erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Diese Vorgehensweise hatte Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung erläutert. Zuvor hatte er begründet, warum die Ergebnisse der Gerichtsverfahren zum Thema Stadtsanierung nicht öffentlich behandelt werden müssen. Nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilchenbach dürfen Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten, wozu die Urteile zu den Ausgleichsbeiträgen zählen, nur nichtöffentlich behandelt werden.

Unabhängig davon können sich von der Stadtsanierung Betroffene gerne weiterhin an die Stadt Hilchenbach wenden, um Auskünfte zur Situation in ihrem jeweiligen Einzelfall zu erhalten.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]