Wichtig: Aktuelle Warnung der Feuerwehr

(wS/fw) Siegen 18.01.2016 | Der Kreisfeuerwehrverband Siegen-Wittgenstein e.V. warnt vor Trickbetrügern, die vorgeben für die Feuerwehr die Einhaltung der „neuen“ Rauchwarnmelderpflicht kontrollieren zu müssen, und sich damit Zugang zu den Wohnungen bzw. Wohnhäusern zu verschaffen.

Der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes, Kreisbrandmeister Bernd Schneider, weist ausdrücklich darauf hin, dass es KEINE Aufgabe der Feuerwehren ist die Montage von Rauchwarnmeldern in Privathaushalten zu überprüfen.

Sollten unbekannte Personen die Wohnung betreten wollen um Rauchmelder zu überprüfen, sollte man den Zutritt verwehren und sofort die Polizei verständigen.

Rauchmelder

Foto: Archiv wirSiegen.de

In Kraft getreten ist die Rauchwarnmelderpflicht für NRW am 1. April 2013. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle Neubauten und Umbauten direkt mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Bauten, die vor dem 31. März 2013 fertiggestellt oder genehmigt wurden, wurde eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 eingeräumt, danach müssen alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
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