Verbrennen von Abfällen ist verboten!

(wS/red) Bad Berleburg 23.08.2016 | Zurzeit mehren sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Berleburg, und zwar aus Kernstadt und Ortschaften, die sich durch das Verbrennen von Strauchschnitt und anderen Abfällen in offenen Feuerstellen im Freien erheblich belästigt und gefährdet fühlen.

Die Abteilung Sicherheit und Ordnung weist deshalb nochmals darauf hin, dass das Verbrennen von Strauchschnitt und anderen Abfällen verboten ist! (Archivbild: wirSiegen.de)

Die Abteilung Sicherheit und Ordnung weist deshalb nochmals darauf hin, dass das Verbrennen von Strauchschnitt und anderen Abfällen verboten ist! (Archivbild: wirSiegen.de)

Die mit der Verbrennung einhergehende erhebliche Rauchentwicklung und Luftverschmutzung kann zur gesundheitlichen Gefährdung führen und ist gerade in Siedlungsbereichen zu vermeiden. Zudem kann es durch Funkenflug bei Trockenheit zur Brandgefahr kommen.

Pflanzliche Abfälle müssen entweder kompostiert oder über die Biotonne abtransportiert werden. Andere Abfälle und Gegenstände gehören in den Haus- oder Sperrmüll bzw. müssen anderweitig fachgerecht entsorgt werden, wie z. B. Elektroschrott. Für die Besitzer von Biotonnen besteht die Möglichkeit, sperrige Grünabfälle zweimal jährlich kostenfrei abholen zu lassen.

Die Informationen zum Thema Müllentsorgung sind auf dem Abfallkalender der Stadt Bad Berleburg abgedruckt und im Internet unter www.bad-berleburg.de nachzulesen.

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