Winter kann kommen: Appell an Verkehrsteilnehmer

(wS/ots) Burbach 13.12.2016 | Einen ersten Vorgeschmack hat der Winter schon geliefert. Eis und Kälte gaben sich ein Stelldichein und ließen so manchen am Leibe zittern. Gut aufgestellt für die kalte Jahreszeit ist der Burbacher Winterdienst. Die Salzläger sind prall gefüllt und die Fahrzeuge entsprechende gerüstet. „Rund 300 Tonnen Salz halten wir derzeit vor, um schnell und effektiv den Verkehrsteilnehmern freie Fahrt zu ermöglichen“, so Jürgen Lüling, Leiter des Bauhofes der Gemeinde Burbach. „Mit vier Streufahrzeugen und zwei Unternehmen wird Glatteis der Garaus gemacht.“

Symbolfoto: Kay-Helge Hercher

Symbolfoto: Kay-Helge Hercher

Doch der bestgerüstete Winterdienst nützt nichts, wenn Autos so geparkt sind, dass die Streufahrzeuge die Straßen nicht passieren können. „Der Pflug hat eine Breite von drei Metern. Viele Parker unterschätzen das und ordnen leider nicht richtig die dann noch verfügbare Straßenbreite ein“, so Lüling. „Das Ergebnis sind dann Beschwerden über glatte Straßen.“ Deshalb appelliert er wie Jochen Becker, Fachbereichsleiter Ordnung, an die Bürgerinnen und Bürger, Fahrzeuge entsprechend so zu parken, dass Streufahrzeuge die Gemeindestraße ungehindert passieren können. Als erstes denken beide an die Parksituation im Gewerbegebiet: „Hier ist es besonders dramatisch. Teilweise kann die Carl-Benz-Straße nicht befahren werden, da parkende PKW die Durchfahrt unmöglich machen.“ Beide wünschen sich hier mehr Rücksichtnahme und Verständnis für die Mitarbeiter im Räumdienst. In diesem Zusammenhang weist Jochen Becker auch nochmal auf die Verpflichtungen von Hauseigentümern im Winter hin. „Unsere Satzung enthält da ganz klare Regelungen.“

Wörtlich heißt es in der Satzung über die Straßenreinigung: Die Gehwege sind in einer Breite von 1,0 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nachrangig sein und nur dort zur Anwendung kommen sollte, wo abstumpfende Mittel keine hinreichende Streuwirkung erzielen, wie z.B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken, Auf- oder Abgängen u.ä.. Die Satzung enthält außerdem Hinweise, in welchen Zeiträumen Schnee geschoben werden muss.

„Wenn sich jeder ein kleines Bisschen tolerant verhält und Rücksicht walten lässt, steht einem hoffentlich schneereichen Winter mit Schlittenfahren und Schneeballschlacht nichts im Wege.“
.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]