Alkoholkontrollen der Polizei zur Karnevalszeit 2017

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 21.02.2017 | Die „närrische Zeit“ steht wieder unmittelbar bevor. Nur noch wenige Stunden trennen uns vom „Hochfest der Karnevalsjecken“. Auch in unserem Kreisgebiet und in den Nachbarkreisen wird gefeiert.

Die Polizei wünscht dabei allen, die gerne feiern, viel Spaß, appelliert aber ausdrücklich an die Fahrzeugführer:

Wenn Sie ausgelassen feiern und dabei Alkohol trinken wollen, dann lassen Sie bitte die Hände vom Lenker.

Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxen, lassen Sie sich abholen oder benutzen Sie die eigenen Beine.

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Foto: Polizei

Eindringlich wird vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem Restalkohol gewarnt. Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Das bedeutet, dass 1,0 Promille erst in ca. 10 Stunden restlos abgebaut werden. Diejenigen, die sich an die 0,5 Promillegrenze „herantrinken“ wollen, müssen wissen, dass bereits ab 0,3 Promille die Fahrtüchtigkeit vermindert ist. Der Mut zur riskanten Fahrweise wächst dann; es wird schneller gefahren. Der Blick wird träge, Geschwindigkeiten und Abstände werden falsch eingeschätzt. In Verbindung mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen – und da zählen auch Fahrschlenker zu – ist bereits ab 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr.

Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizei auch dieses Jahr zwischen Altweiber und Aschermittwoch verstärkt kreisweit Alkoholkontrollen durchführen.

Und denken Sie bitte daran: Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch!

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