NRW-Rechtsverordnung seit Montag in Kraft: Siegener Ordnungsamt bilanziert 32 Corona-Verstöße

(wS/red) Siegen 27.03.2020 | Das Ordnungsamt der Stadt Siegen zieht zum Wochenende eine erste Bilanz, nachdem seit Montag, 23. März, ein weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes im Außendienst haben in dieser Woche 32 Verstöße gegen die Corona-Rechtsverordnung festgestellt, davon der überwiegende Teil im Bereich der Siegener Innenstadt.

„Die ganz große Mehrheit der Siegener Bürgerinnen und Bürger hält sich vorbildlich an die derzeit geltenden Regeln. Wir setzen die Bestimmungen freundlich, aber konsequent um. Uns ist die Ausnahmesituation bewusst, aber wir stoßen überwiegend auf Verständnis und Einsicht“, bilanziert Ordnungsdezernent Arne Fries. „Den wenigen Unbelehrbaren begegnen wir allerdings mit einer Null-Toleranz-Strategie.“

In vier Fällen wurde im Laufe dieser Woche eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Insgesamt wurden 27 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, bei denen die Adressanten ein Bußgeld von jeweils 200 Euro erwartet. Sie haben gegen die geltende Corona-Rechtsverordnung verstoßen, nach der nicht mehr wie zwei Personen (Nicht-Familienmitglieder) in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürfen (§ 12, Abs.1) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus.

Bei den Verstößen handelte es sich vorrangig um die Missachtung des Kontaktverbots von Kleingruppen und Betretungsverbote. Einem Gewerbetreibenden droht ein Bußgeld von 2.500 Euro, weil er die die derzeitigen Auflagen für den Handel missachtet hat. Auch am kommenden Wochenende haben die rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde gemeinsam mit der Polizeibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein Straßen und Plätze im Blick, um die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu überwachen.

Hunderte Anrufer bei städtischer Gewerbe-Hotline
Wegen der neuen Bestimmungen gab es zudem einen immensen Klärungsbedarf bei heimischen Gewerbetreibenden und Unternehmen, die „städtischen Hotline stand praktisch nicht mehr still“, berichten das städtische Gewerbeamt und die Wirtschaftsförderung. Hunderte von Anrufern hatten branchenübergreifend Fragen beispielsweise zur Auslegung der Rechtsverordnung, zu Öffnungszeiten, Besonderheiten bei Lebensmittelmärkten, Lieferservice in der Gastronomie, hygienische Auflagen, Fragen zu staatlichen Förderungen.

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