wS/lg Siegen / Hilchenbach – 01.11.2012 – Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von insgesamt mindestens 39.700 € Schmerzensgeld in Anspruch. Der Kläger und die Beklagten waren Mitarbeiter im Bauhof der Stadt Hilchenbach. Der Kläger macht geltend, dort Opfer zahlreicher – teilweise körperlicher – Auseinandersetzungen mit den Beklagten geworden zu sein.
Die Vorwürfe im Einzelnen waren bereits Gegenstand des Strafverfahrens 21 KLs 13/09 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Der hiesige Beklagte Friedrich Wilhelm X. war seinerzeit mit Urteil vom 08.07.2010 wegen gefährlicher Körperverletzung in 22 Fällen, Körperverletzung in 8 Fällen, gemeinschaftlicher Nötigung, gemeinschaftlichen Raubes und Tötung eines Wirbeltieres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Der Beklagte Uwe Horst X. war wegen gefährlicher Körperverletzung in 15 Fällen, Körperverletzung in 2 Fällen, gemeinschaftlicher Nötigung und gemeinschaftlichen Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Der Beklagte Edwin X. war wegen gefährlicher Körperverletzung in 5 Fällen und gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Strafurteil ist – soweit es die hiesigen Beklagten betrifft – mittlerweile rechtskräftig.
Termin:
Landgericht Siegen, 2. Zivilkammer
Freitag, 30.11.2012, 10.00 Uhr, Saal 029
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