Verbotenes Tunen von Motorrollern

wS/ots  –  Wilnsdorf  –  21.11.2012  —  Siegener Verkehrskommissariat ermittelt gegen mehrere Heranwachsende  —  Wegen des verbotenen Tunens von Motorrollern bzw. wegen technischer Veränderungen an Kleinkrafträdern und der damit zusammenhängenden Konsequenzen ermittelt das Siegener Verkehrskommissariat aktuell gegen eine Gruppe von insgesamt sechs Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

Im Sommer 2012 waren erste Hinweise an die Polizei heran getragen worden, dass in einem Wilnsdorfer Vorort ein Jugendlicher die dortigen Anwohner Tag und Nacht mit seinem frisierten und überlauten Motorroller regelrecht „terrorisieren“ sollte. Die Fahrten mit seinem hochgetunten Roller sollte dieser Jugendliche auch im Internet eingestellt haben.

Die anschließenden Ermittlungen des Siegener Verkehrskommissariats bestätigten diese Angaben. So hatte sich der Jugendliche einmal selbst mit einer Helmkamera auf einer Landstraße gefilmt, wie er dort mit seinem nur bis 45 km/h zugelassenen Roller mit halsbrecherischen 100 km/h unterwegs war. Auch diesen Clip hatte er anschließend ins Internet eingestellt. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen gerieten dann noch fünf weitere Heranwachsende ins Visier der Ermittler: Auch sie sind verdächtig, ihre jeweiligen Motorroller unter anderem motormäßig von 50 auf 70 ccm technisch verändert und somit zu Krafträdern umgebaut zu haben. Hierdurch wurden anstatt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h tatsächliche Geschwindigkeiten von 100 km/h erreicht. Nach eigenen Angaben wollten die Jugendlichen anschließend mit ihren getunten Rollern regelrechte Rennen auf dem Nürburgring fahren. Zu diesem Zweck hatten sie mit ihren motorisierten Zweirädern auch so genannte Testfahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wilnsdorf und Anzhausen durchgeführt. Hier jedoch greift das Gesetz: Das Fahren mit nicht versicherten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Außerdem wurden die Zweiräder durch die technischen Manipulationen der Jugendlichen zu fahrerlaubnis- und zulassungspflichtigen Krafträdern. Keiner der Jugendlichen war bzw. ist jedoch im Besitz der hierzu erforderlichen Fahrerlaubnisklasse A bzw. des erforderlichen Motorradführerscheines. Also: Auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Das Siegener Verkehrskommissariat warnt vor diesem Hintergrund vor technischen Manipulationen an Motorrollern/Kleinkrafträdern. Auch wenn die hierfür erforderlichen Teile und Anleitungen über entsprechende Foren im Internet leicht zu besorgen sind, so sollten Jugendliche die bereits oben geschilderten Konsequenzen bedenken: Die Polizei überprüft verdächtige und auffällige Motorroller im Hinblick auf technische Manipulationen. Mit den im Streifenwagen mitgeführten so genannten Rollenprüfständen lässt sich für die Polizei relativ schnell und einfach die mögliche Höchstgeschwindigkeit des veränderten Rollers feststellen. Stellt sich dabei heraus, dass ein solches Gefährt schneller als erlaubt fährt, so ist grundsätzlich eine Strafanzeige die Folge. Und die kann wegen der begangenen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrerlaubnis- und Steuerrecht sowie die Zulassungsvorschriften unangenehm und teuer werden. Eltern sollten den Jugendlichen die Konsequenzen aufzeigen und mitunter ein Auge auf die Aktivitäten in der Garage werfen. Für mögliche Fragen zum Thema „motorisierte Zweiräder“ stehen unter anderem die Verkehrssicherheitsberater des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein unter Rufnummer 0271-7099-0 zur Verfügung.

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