Die MobilitätsCard per Post an Kunden

wS/wf. Siegen Wittgenstein – 27.12.2012 – Wer sie schon beantragt hatte, hatte sie rechtzeitig vor Jahreswechsel im Briefkasten. Wer sie noch nicht beantragt hat, kann dieses hier tun > direkt zum Antragsformular

Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS), geht zum 01.01.2013 zunächst befristet für ein Jahr an den Start. Diese Fahrkarte erhalten Sie nach erfolgreicher Beantragung beim ZWS (über Antragsformular) monatlich per Post.

Bezieher von Arbeitslosengeld II nach SGB II, Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können die Karte beantragen. Die Fahrkarte ist nicht übertragbar und gilt nur mit Lichtbildausweis.

Die Karte gilt immer für einen Kalendermonat im Binnennetz der VGWS und kostet 29.90 Euro.


.
Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]