Kreis genehmigt Haushalt der Stadt Siegen für 2013

wS/si Siegen – Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Paul Breuer, hat jetzt das von der Stadtverwaltung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept und damit den Haushalt für das Jahr 2013 genehmigt. Durch die aktuell eingegangene Verfügung kann somit der städtische Haushaltsplan für das laufende Jahr ohne gesetzliche Einschränkungen ausgeführt werden.

Die nunmehr vorliegende Genehmigung hat hausrechtlich zwar zur Folge, dass ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung die zwingenden Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung entfallen (die Stadt darf hiernach keine freiwilligen Ausgaben leisten und keine neuen Investitionen beginnen). Dennoch bleibt der Handlungsspielraum der Stadt angesichts ihrer angespannten Finanzsituation gering. Stadtkämmerer Reinhold Baumeister hat den einzelnen Dienststellen bereits mitgeteilt, dass sie weiterhin mit begrenzten Mittelfreigaben auskommen müssen. So dürfen beispielsweise bei den laufenden Geschäfts- und Planungskosten oder bei vorgesehenen Beschaffungen zunächst pro Quartal nur 20 Prozent der im Haushaltsplan vorgesehenen Gelder auch tatsächlich ausgegeben werden.

Ausgeglichener Haushalt bis 2017

Momentan weist der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2013 bei Erträgen von 238,4 Mio. Euro und Aufwendungen von 254 Mio. Euro noch einen Fehlbetrag von 15,6 Mio. Euro auf. Durch die Genehmigung des Haushaltes kann die Stadt jedoch an ihrem Ziel festhalten, bis 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Zur Erinnerung: Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und die dadurch eingetretenen Verluste bei den Steuereinnahmen wies der Haushalt des Jahres 2010 noch ein Defizit von rund 46 Mio. Euro aus. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes wurde dieser Fehlbetrag bisher erfolgreich schrittweise abgebaut.

Dieser Weg, so Stadtkämmerer Reinhold Baumeister, muss weiter konsequent fortgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, dass auch die äußeren Rahmenbedingungen, wie eine nachhaltige positive Steuerentwicklung sowie die Entlastung der Kommunen von staatlichen Ausgabeverpflichtungen, stimmig sind. Unverzichtbar wird aber auch sein, dass Rat und Verwaltung der Stadt Ausgabedisziplin bei ihren künftigen Entscheidungen im eigenen Verantwortungsbereich üben, so der Stadtkämmerer.

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