Kritik an Verteilungsregelung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz

Klage wird nicht ausgeschlossen

(wS/nk) Neunkirchen 28.01.2016 | Zur ersten Ratssitzung im neuen Jahr, am 17. Februar, wird die Verwaltung dem Rat die Neunkirchen LogoVerabschiedung einer Resolution vorschlagen. Mit dieser Resolution soll sich entschieden gegen die geplante Regelung der Verteilung der Mittel aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2016 ausgesprochenwerden. Die Verteilungsregelung benachteilige jene – überwiegend kreisangehörigen – Kommunen, die ihre Aufnahmequote an asylbegehrenden Flüchtlingen bereits erfüllt bzw. übererfüllt hätten, heißt es darin.

Sollte diese Mittelverteilung beibehalten werden, könnte der Rat der Gemeinde Neunkirchen den Bürgermeister beauftragen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden hiergegen Klage einzureichen.

Die Pauschalerstattung pro Flüchtling und Jahr beträgt nach dem FlüAG grundsätzlich 10.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2016 erhält die Gemeinde Neunkirchen eine Landeserstattung in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Diese Rechnung würde aufgehen, wenn die Hellerkommune 160 Flüchtlinge aufgenommen hätte, stattdessen leben in Neunkirchen aber 253 (Stand 31.12.2015). Allein der Gemeinde Neunkirchen werden dadurch 930.000 € an Landeserstattungen vorenthalten, wobei diejenigen Flüchtlinge, die im Laufe des Jahres 2016 aufgenommen werden, dabei noch gar nicht berücksichtigt sind.

„Wir sehen den beabsichtigten Verteilmodus als sehr kritisch an“, erklärt Kämmerer Marco Schwunk. „Die Verteilung der Mittel basiert danach nicht auf der tatsächlichen Zahl der ankommenden Flüchtlinge, er basiert auf Grundlage des bisher verwendeten Schlüssels, der die Einwohnerzahl und die Gemeindefläche als Rechnungsgrundlage verwendet.“

Die Fraktionen stimmen überein, dass eine ausgewogene Mittelverteilung nur dann möglich ist, wenn die Flüchtlinge auch analog dieses Schlüssel verteilt würden bzw. bislang entsprechend verteilt worden wären. „Während die kreisangehörigen Kommunen nahezu durchgängig die Schlüsselvorgaben übertreffen, gibt es immer noch eine ganze Reihe großer Städte, die nur rund 60 Prozent ihrer Aufnahmequote erfüllen“, weiß Bürgermeister Baumann. Dies führt dazu, dass Kommunen mit verhältnismäßig geringen Aufnahmequoten Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen bekommen, die es dort gar nicht gibt, während Städte und Gemeinden mit einer hohen Aufnahmequote draufzahlen müssen.

Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen profitierten sogar gleich doppelt, so die Resolution. Für die dort untergebrachten Flüchtlinge erhielten die Gemeinden nicht nur eine 100prozentige Kostenerstattung des Landes, sondern zudem auch noch die Pauschalzuweisungen nach dem o.g. Schlüssel. Und das, obwohl sie gar keine Flüchtlinge in eigenen Unterkünften unterbrächten und ihnen demnach hierfür auch keine Kosten entstünden.

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