(wS/red) Siegen-Wittgenstein 22.08.2019 | Kreis legt Pflegebedarfsplan 2019 bis 2022 vor
Drei neue stationäre Pflegeeinrichtungen in Freudenberg, Kreuztal und Siegen geplant
In Siegen-Wittgenstein sollen drei weitere Pflegeheime entstehen. Der Kreis sieht in Freudenberg, Kreuztal und Siegen zusätzliche Bedarfe an stationären Pflegeplätzen. Das sieht der Pflegebedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2022 vor, über den der Ausschuss für Soziales und Integration am Donnerstag, 5. September 2019, in öffentlicher Sitzung beraten wird. Demnach besteht in Freudenberg und Kreuztal jeweils Bedarf für 80 vollstationäre sowie zehn solitäre Kurzzeitplätze, im Raum Siegen soll eine weitere Einrichtung mit 80 vollstationären sowie 20 solitären Kurzzeitplätzen entstehen.
„Mit diesen Vorschlägen gehen wir konsequent auf dem Weg weiter, ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflegeplätzen in Siegen-Wittgenstein vorzuhalten“, unterstreicht Landrat Andreas Müller. So hatte der Kreis zuletzt erst im Juni nach einem Ausschreibungsverfahren der Diakonischen Altenhilfe den Zuschlag für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung mit 110 Plätzen im Bereich des Kaisergartens in Siegen gegeben. Bereits im April erhielt die MENetatis GmbH aus Bergheim gemeinsam mit der Projektentwicklungsgesellschaft Immotec die Bedarfsbestätigung für eine neue Pflegeeinrichtung in Bad Berleburg mit insgesamt 80 Plätzen, davon zehn ausschließlich für Kurzzeitpflege. In Bad Laasphe hatte im vergangenen Jahr die Mediko Pflege- und Gesundheitszentren GmbH aus Winsen an der Aller vom Kreis den Zuschlag für den Betrieb eines Seniorenzentrums mit 82 Pflegeplätzen, davon zwölf solitären Kurzzeitpflegeplätze, erhalten. Die Einrichtung soll 2021 eröffnen, so der Betreiber.
Ambulant vor stationär
„Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen bleiben. Deshalb hat es für uns oberste Priorität, diesen Wunsch wo immer möglich zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund bleibt der Ausbau ambulanter Pflege- und Unterstützungsangebote eine ganz zentrale Aufgabe“, bekräftigt der Landrat: „Wenn aber der Umzug in eine Pflegeeinrichtung unvermeidbar ist, dann müssen auch ausreichende Plätze vorhanden sein. Damit dies auch künftig wohnortnah gewährleistet werden kann, wollen wir mit unserer aktuellen Pflegebedarfsplanung den Weg für drei weitere Einrichtungen mit insgesamt 280 Plätzen frei machen. Dabei legen wir auch besonderen Wert auf Kurzzeitpflegeplätze. Denn diese sind für pflegende Angehörige ein absolutes ‚Muss‘, wenn sie selbst einmal eine Auszeit brauchen“, unterstreicht Müller.
Aufwendungen Hilfe zur Pflege
Der Pflegebedarfsplan enthält auch eine Darstellung der Entwicklungen im Bereich der stationären Pflege. Demnach leben derzeit in Siegen-Wittgenstein rund 2.200 pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen. Rund ein Drittel von ihnen, rund 748 Personen, sind nicht in der Lage die dafür anfallenden Kosten ganz oder teilweise selbst zu tragen. In diesem Fall springt der Kreis ein.
Die Kosten dafür sind von 2004 bis 2016 von rund 5.8 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro gestiegen. Seit 2017 ging die Zahl der Anspruchsberechtigten von 798 auf 748 zurück. Die Aufwendungen verringerten sich ebenfalls: um rund 1,8 Mio. Euro auf jetzt 7 Mio. Euro.
Grund für diesen Rückgang ist das Pflegestärkungsgesetz III des Bundes. Damit erhalten Pflegebedürftige höhere Zahlungen der Pflegekassen und sind deshalb in geringerem Umfang auf Unterstützung des Kreises angewiesen.
Im Ländervergleich hohe Kosten für stationäre Pflegeplätze in NRW
In seinem Pflegebedarfsplan weist der Kreis auch erneut darauf hin, dass die Kosten für einen stationären Pflegeplatz in Nordrhein-Westfalen besonders hoch sind. Durchschnittlich muss man in Deutschland 1.777 Euro pro Monat für einen stationären Pflegeheimplatz zahlen, in NRW sind es 2.248 Euro. Das führt für den Kreis Siegen-Wittgenstein zu höheren Ausgaben, als sie von Kommunen in anderen Bundesländern getragen werden müssen.
Kreis plant Befragung der über 65-Jährigen und von Plegeanbietern
Für die künftige Pflegebedarfsplanung möchte der Kreis auf eine breitere Datenbasis zurückgreifen können. Deshalb soll dann nicht nur vorhandenes statistisches Material genutzt werden. Zusätzlich plant der Kreis eine repräsentative qualitative und quantitative Befragung der über 65-Jährigen sowie der Pflegeanbieter. „Der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ und der Wunsch der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, solange wie möglich im häuslichen Umfeld zu bleiben, erfordert es, gerade auch die teilstationären Angebote sowie die pflegeergänzenden Angebote einer stabilen Bedarfsplanung zu unterziehen‘, heißt es in der Vorlag des Kreises.
Der Entwurf des Pflegebedarfsplanes wird am 28. August in der Kommunalen Gesundheits-, Alter- und Pflegekonferenz vorgestellt. Über das Ergebnis der Abstimmung wird der Ausschuss für Soziales und Integration am 5. September unterrichtet. Der Kreistag berät dann am 29. September abschließend über den Pflegebedarfsplan.
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