Kreuztal: Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt

(wS/red) Kreuztal 06.11.2019 | Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt

Verein INVEMA bietet kostenlose Infoveranstaltung am 20. November an
Menschen mit Behinderung haben gemäß Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf „Teilhabe und Arbeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt“. Das dieses in Deutschland generell und auch bei uns hier vor Ort noch nicht gelingt, machen die vielen arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung und die nach wie vor steigende Anzahl von Werkstattbeschäftigten in „Werkstätten für behinderte Menschen“ deutlich.
Wie kann also der Wunsch, einer normalen Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen zu können, wenn man auf Unterstützung und Assistenz angewiesen ist, in die Praxis umgesetzt werden? Welche Möglichkeiten und Angebote gibt es überhaupt, die eine Integration auf dem sog. „1. Arbeitsmarkt“ ermöglichen? Welche Anträge sind zu stellen und welche Kostenträger für die Anträge und die mit einer Assistenz verbundenen Kosten zuständig? Muss ich mich an den Kosten beteiligen und wenn ja, in welcher Höhe? Wer kann mir bei der Antragstellung behilflich sein und was kann ich unternehmen, wenn der Antrag abgelehnt wird? Und nicht zuletzt: wie sieht die Unterstützung dann ganz konkret in der Praxis aus?

Fragen über Fragen, die sich betroffene Menschen stellen. Um diese Fragen (möglichst umfassend und zufriedenstellend) zu beantworten lädt der Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal alle interessierten Menschen zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zu diesem Thema am Mittwoch, den 20. November um 19.00 Uhr in die Kontakt- und Beratungsstelle des Vereines ein, die sich in der Roonstraße 21 in Kreuztal befindet.
Die beiden Referenten des Abends, eine Beraterin der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit und eine Mitarbeiterin des Integrationsfachdienstes der Reselve gGmbH werden vorhandene Angebote und Unterstützungsmodelle vorstellen und versuchen, die Fragen der Anwesenden zu beantworten.
Der Geschäftsführer des Vereines INVEMA, Stephan Lück, der zusammen mit den oben genannten Referenten den Abend leiten wird, weiß aus langjähriger Erfahrung, mit welchen Problemen und Schwierigkeiten betroffene Menschen zu kämpfen haben: „Das Recht auf Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt steht gemäß der Behindertenrechts-konvention jedem Menschen zu – unabhängig seiner Behinderung(en)! Der UN-Staaten-bericht machte bereits 2015 sehr deutlich, dass die Beschäftigung in („ausgrenzenden“) Werkstätten der Vergangenheit angehören sollte und Alternativen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden müssen.

Aber der Rechtsanspruch steht auf der einen Seite und die Realität auf der anderen! Eigentlich greift die UN-BRK nur das in Deutschland schon immer „im Gesetz“ verankerte Ziel auf, dass die Werkstätten den Auftrag haben, Menschen mit Behinderung beim Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu helfen. Was aber leider nur bei 1 % aller Werkstattbeschäftigten gelingt. Ich hoffe, dass „der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention“ und die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Bundes-teilhabegesetzes hier die Situation behinderter Menschen langfristig verändern wird!“

Auf jeden Fall wird an dem Abend genügend Zeit vorhanden sein, auf konkrete Fragen der Anwesenden einzugehen! Aus diesem Grund wird auch ein Mitglied des Vorstandes des Vereines INVEMA, der selbst (als Rollstuhlfahrer) mit Hilfe von Arbeitsassistenz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt ist, anwesend sein, um auf Nachfrage von seinen praktischen Erfahrungen zu berichten, wie die Beschäftigung mit „Hilfe von Arbeitsassistenz“ aussieht und gelingen kann.
Der Abend richtet sich bewusst an alle interessierten Personen, die sich – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung – für eine Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt interessieren!
Um den Abend gut planen zu können wird um kurze telefonische Voranmeldung unter 02732/55290-0 (Frau Hesse) oder Anmeldung per Mail gebeten (c.hesse@invema-ev.de).

Rückfragen gerne an: Stephan Lück, Geschäftsführer INVEMA e.V., 02732-55290-40 oder 0160-5548578

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