CORONA-Im Kreis Olpe müssen ab Mittwoch auch sämtliche Speisewirtschaften (Restaurants) geschlossen bleiben.

(wS/red) Olpe 17.03.2020 | Mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 hat der Kreis Olpe folgendes angeordnet:

  1. Im gesamten Gebiet des Kreises Olpe sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge zu dienen bestimmt sind.
  2. Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: 
    1. alle Speisewirtschaften (Restaurants), Bars, Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Theater, Kinos und Museen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen,
    2. alle Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort durchgeführten Behandlungen ärztlich zwingend erforderlich sind), sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks, Jugendzentren, Bibliotheken), Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen,
    3. alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
    4. Zusammenkünfte in Sportvereinen,
    5. Spielhallen,
    6. Prostitutionsbetriebe.

3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bereitstellung auf der Homepage des Kreises Olpe (www.kreis-olpe.de) in Kraft und gilt bis einschließlich 19.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.


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