Siegener Schulen für die Teil-Öffnung gut gerüstet

(wS/red) Siegen 18.04.2020 | Schutz von Schülern und Lehrkräften hat oberste Priorität

Die Schulen in NRW können ab Montag, 20. April 2020, schrittweise den Betrieb aufnehmen. Die Regierungschefs der Länder hatten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die mögliche Teil-Öffnung der Schulen beschlossen. Grundsätzlich bleiben die Schulen in NRW auch weiterhin geschlossen, der Schulbetrieb wird nur für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wiederaufgenommen.

„Das betrifft alle Abi-Jahrgänge der Gymnasien und Gesamtschulen sowie die 10er Klassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen“, erläutert Siegens Schuldezernent André Schmidt. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen die Schüler in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Wichtig zu wissen: Es besteht keine Schulpflicht. „Wer lieber zu Hause lernen und sich vorbereiten möchte, kann dies tun. Niemand muss in die Schule kommen“, erklärt der Schuldezernent der Stadt Siegen.

Zunächst öffnen die Schulen am Montag (20. April) für Schulleitungen, Lehrer und sonstiges Personal, um „notwendige Vorbereitungsmaßnahmen“ zu treffen. Denn: Oberste Priorität hat nach Aussagen des Schulministeriums der Schutz der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in der Schule Beschäftigten. Dieser Schutz könne nur gewährleistet werden, wenn klare Hygienevorgaben eingehalten und notwendiger Infektionsschutz sichergestellt ist. Die Stadt Siegen orientiert sich als Schulträger an den bekannten Vorgaben der Hygienepläne und des Robert-Koch-Instituts und hat diese bereits umgesetzt. Es wurde eine Intensivreinigung aller Klassenräume, Sanitäranlagen sowie Flure vorgenommen. Außerdem werden in den Sanitäranlagen flüssige Seife und Einmal-Handtücher vorgehalten. Sichergestellt ist weiterhin, dass eine tägliche Reinigung aller Räume erfolgt. „Wir erfüllen alle Vorgaben, die uns bisher bekannt sind und freuen uns, dass wir den Schulen somit eine gute Grundlage zum Neu-Start bieten können“, so Schmidt.

In Kürze will das Schulministerium Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden. Am Montag will sich Schuldezernent André Schmidt mit den Schulleitungen detailliert beraten, wie diese Handlungsempfehlungen zügig umgesetzt werden. Schulleitungen und Lehrer der jeweiligen Schule sind im zweiten Schritt dafür verantwortlich, dass nur in kleinen Gruppen gelernt wird und die Schüler auch in den Pausen die Abstandsregeln einhalten.

Beförderung mit dem ÖPNV ist sichergestellt – Maskenpflicht ab dem 4. Mai
Auch der ÖPNV ist auf die Lockerungen eingestellt: Ab dem 23. April gilt wieder der reguläre Fahrplan zu Schulzeiten, so dass die Beförderung der Schüler gewährleistet ist. Die VWS bittet jedoch darum, in den Bussen eine Gesichtsmaske zu tragen. Ab dem 4. Mai wird diese „Bitte“ laut VWS dann in eine Verpflichtung übergehen, da spätestens ab diesem Datum mit deutlich höheren Fahrgastzahlen zu rechnen sei. Ab dem 4. Mai sollen Schüler der letzten Grundschulklasse, also die Viertklässler, wieder in die Schule gehen. Die weitere Vorgehensweise über den 4. Mai hinaus werden die Kultusminister der Länder in einem Konzept erarbeiten, das bis zum 30. April vorliegen soll.

Notbetreuungsangebot: Anspruch für weitere Berufsgruppen
Das Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen – für die Jahrgangsstufen eins bis sechs – wird aufrechterhalten. Das Angebot soll jedoch ab Donnerstag (23. April) um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Auch die Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird ab Donnerstag (23. April) aufgestockt. Eltern folgender Tätigkeitsbereiche haben ab Donnerstag (23. April) nun auch Anspruch auf Betreuung: Mitarbeiter von Tankstellen, Drogerien, Hausmeisterdiensten, der Pharmaindustrie, privaten Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Rechtsanwälte und Notare.

„Wir sind froh, dass wir als Schulträger den Schulen die bestmögliche Grundlage für die Teil-Öffnung liefern können. Wir werden alles tun, um die Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen zu Beginn der kommenden Woche umzusetzen. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie aller in den Schulen Beschäftigter hat auch für uns als Stadt Siegen höchste Priorität“, so Bürgermeister Steffen Mues abschließend.

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