Besuche in Krankenhäusern – Kliniken verständigen sich mit Kreisgesundheitsamt auf gemeinsames Konzept

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 09.05.2020 | Besuche in Krankenhäusern sollen unter strengen Auflagen wieder möglich sein.

Kliniken verständigen sich mit Kreisgesundheitsamt auf gemeinsames Konzept

Ab Montag, 11. Mai, sind Besuche in Krankenhäusern wieder möglich. Das gilt auch für alle Kliniken in Siegen-Wittgenstein. Zum Schutz der Patienten vor einer Corona-Infektion dürfen diese Besuche allerdings nur unter strengen Hygienevorgaben stattfinden. „Ein Krankenhausaufenthalt ist sowohl für die Patienten als auch die Angehörigen immer eine belastende Situation. Es ist völlig klar, dass man sich gerade dann gegenseitig unterstützen und besuchen möchte“, betont Landrat Andreas Müller. Gleichzeitig appelliert der Kreishauschef aber auch: „Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygienevorgaben der Kliniken. Gerade für bereits erkrankte Menschen kann eine Corona-Infektion ein großes, zusätzliches Risiko bedeuten. Wir wollen die Gesundheit der Patienten nicht aufs Spiel setzen!“

Die Akut- und Rehakliniken im Kreisgebiet haben sich mit dem Gesundheitsamt auf ein einheitliches Konzept für Besucher verständigt. Demnach kann jeder Patient täglich nur von einer von ihm festgelegten Bezugsperson besucht werden. Die Besuchszeiten für die Bezugsperson liegen bei maximal zwei Stunden täglich und werden mit den Kliniken vereinbart.

„Die Besucher erhalten beim ersten Besuch Infomaterial über die Verhaltensregeln im Krankenhaus sowie einen Besucherpass oder ein entsprechendes Armband, mit dem sie sich im Krankenhaus ausweisen können. In einigen Häusern erfolgt auch eine Begleitung bis in das Patientenzimmer“, erklärt Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

Besucher werden schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass ein Besuch nur erfolgen kann, wenn die Besucher symptomfrei sind, sich bei Symptomen unaufgefordert beim Krankenhaus melden, keinen Kontakt zu an Corona erkrankten Personen hatten und sich an die Besuchsregelungen halten werden. Im Krankenhaus muss durchgängig ein Mundnasenschutz getragen werden. Unabhängig davon gilt weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter zu Dritten.

Für die DRK-Kinderklinik gelten besondere Regelungen.

„Im Interesse der Patienten bitten wir alle Besucher, sich an diese Regeln zu halten und so zum Schutz der Patienten beizutragen“, betont Dr. Christoph Grabe, „außerdem ist es unbedingt erforderlich, sich vor dem ersten Besuch telefonisch mit dem Krankenhaus in Verbindung zu setzen“.

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