Hilchenbach: Weniger Einschränkungen durch Corona-Pandemie – aber noch längst nicht alles, ist wieder erlaubt!

(wS/red) Hilchenbach 11.05.2020 | Weniger Einschränkungen durch Corona-Pandemie – aber noch längst nicht alles ist wieder erlaubt!

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung zum 11. Mai eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung erlassen. Darin setzt sie bereits öffentlich angekündigte Lockerungen um.

„Allerdings ist noch längst nicht alles wieder erlaubt, was vor der Corona-Pandemie für uns selbstverständlich war“, bittet Bürgermeister Holger Menzel, genau darauf zu achten, welche Regelungen nun gelten. Und der Verwaltungschef gesteht ehrlich ein: „Selbst für die Stadtverwaltung ist es eine Herausforderung, den Überblick zu behalten, denn fast täglich ändert sich die Rechtslage.“

Der Bevölkerung möchte die Stadt Hilchenbach dennoch in Kurzfassung eine Orientierung zu den aktuell weiterhin geltenden Verboten und Nutzungseinschränkungen geben, die bezogen auf Hilchenbach noch nicht von den Lockerungen erfasst sind.

So dürfen Chöre und Orchester bis auf weiteres noch nicht in Gruppen proben. Öffentliche Feste aller Art sind bis mindestens 31. August 2020 ebenso wie die zuvor bereits betroffenen Großveranstaltungen untersagt.

Demgegenüber dürfen auch Vereine nun wieder Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen durchführen. Alle in der Coronaschutzverordnung genannten Voraussetzungen sind dabei zwingend zu beachten.

Für die Ausübung des Breitensports gelten unterschiedliche Regelungen. Im Grundsatz möglich ist ein kontaktfreier Trainingsbetrieb draußen und drinnen. Wer dies mit der Öffnung aller städtischen Sportstätten gleichsetzt, den muss die Stadtverwaltung allerdings für einzelne Anlagen vertrösten. Alle Bolzplätze bleiben als Ort, an dem üblicherweise ohne Aufsicht der Kontaktsport „Fußball“ gepflegt wird, vorsorglich weiterhin geschlossen. „Bei den städtischen Sporthallen in Allenbach, Hilchenbach und Müsen prüfen wir zurzeit die Möglichkeiten, diese wieder für den Vereinssport freizugeben. Da diese Hallen auch von Schulen genutzt werden, hat allerdings deren Bedarf Vorrang“, macht Holger Menzel deutlich, dass hierzu noch Abstimmungsbedarf besteht. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sind durch die Coronaschutzverordnung ohnehin bis auf weiteres untersagt. Dies gilt auch für das das Betreten der Sportanlagen durch Zuschauer.

Ordnungsbehörde setzt neue Schwerpunkte!

Treffen in der Öffentlichkeit dürfen sich nun zwar Personengruppen aus zwei Haushalten. Nicht zulässig ist allerdings unter anderem zu picknicken oder auf entsprechenden öffentlichen Plätzen zu grillen. „Vereinfacht ausgedrückt: Treffen und unterhalten Ja, aber gemeinsam im öffentlichen Raum essen und trinken Nein“, bringt Holger Menzel die Verhaltensregeln für die kommenden Tage auf den Punkt.

Entsprechend wird auch der städtische Ordnungsdienst seine Kontrollen und Einsätze auf ein solches Fehlverhalten ausrichten. „Wir werden weiterhin kontrollieren“, erklärt Fachbereichsleiter Jörg Heiner Stein. Gleichzeitig appelliert er an die Einsicht und Disziplin der Bevölkerung, die sich nach seiner Erfahrung bereits bisher in Hilchenbach weitgehend an die Regeln gehalten hat: „Dies sollte nun auch bei einer teilweisen Lockerung so bleiben.“

Eine wichtige Aufgabe sieht das Team der Ordnungsbehörde zurzeit darin, Gaststätten sowie andere Betriebe und Geschäfte, die seit 11. Mai nun auch wieder öffnen dürfen, über die dort notwendigen Maßnahmen und zu beachtenden Regelungen zu informieren. Zu diesem Zweck sind zahlreiche Beratungen und Besuche der Lokalitäten vorgesehen.

Um die sicherlich für das gesellschaftliche Leben erfreulichen Entscheidungen zur Lockerung nicht zu gefährden, setzt die Stadt Hilchenbach ausdrücklich weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung bei der Einhaltung der Regelungen zur Corona-Pandemie.

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