Die Polizei informiert: Spiel mit der Angst – „Grusel-Goofy“ macht Druck, Kettenbriefe und Challenges

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 31.07.2020 | Ein Beitrag der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten

Früher Hänsel und Gretel, heute Momo und „Grusel-Goofy“: Märchen machen oft Angst. Doch der Vergleich hinkt.

Das Erfolgsrezept ist schlicht:

Man nehme eine Herausforderung („Challenge“), würze sie mit reichlich Gruselfaktoren und bewerbe das Ganze als Kettenbrief über soziale Netzwerke im Internet. So gehen Trends viral und erreichen leider auch viele Kinderstuben. Die Polizei fordert Eltern auf hinzuschauen, was ihr Nachwuchs im Netz und in sozialen Netzwerken treibt.

Moderne Märchen von Gruselgestalten wie „Grusel-Goofy“ aus dem Internet lassen sich aufgrund der Kombination der Druckmittel nicht vergleichen mit Erzählungen aus alten Büchern. Schon die Knusperhaus-Hexe in Grimms Märchen sorgte in vielen Kinderseelen für Aufruhr und für Albträume. Doch über das soziale Netzwerk laden Phantasiegestalten ein, mit ihnen „zu spielen“. Es beginnt oft mit harmlosen „Herausforderungen“, wie sie seit der legendären „Ice Bucket Challenge“ in Mode gekommen sind. Aus den spielerischen Aufgaben wird Ernst spätestens, wenn der Kettenbrief „an mindestens zehn andere Kinder“ verschickt werden soll – „Sonst fault dir heute Nacht der Arm ab.“ Oder wenn sich die Mitspieler im x-ten Schritt selbst töten sollen – wie in der vergangenen Woche ein Achtjähriger in Iserlohn, dessen Mutter Anzeige erstattete. Eine Altersklasse höher werden jugendliche Challenge-Teilnehmer animiert, sich selbst oder andere zu verletzen. Die virtuelle Gemeinschaft baut einen enormen Gruppenzwang auf.

Wer Gewalt androht oder eine solche Drohung per Kettenbrief weitergibt, der macht sich strafbar (§§ 241 und 111 Strafgesetzbuch). Sich selbst oder andere zu verletzen, ist keine gute „Challenge“. Es gibt bessere Herausforderungen.

Wer die Gefahren kennt, kann mit Kettenbriefen und Challenges besser umgehen. Viele Netzwerke schreiben in ihren Geschäftsbedingungen nicht umsonst ein Mindestalter vor – WhatsApp zum Beispiel 16 Jahre. Der Umgang damit lässt sich aber vorher einüben – zum Beispiel mit den Eltern oder in der Schule. Generell sollten sich Kinder im Internet und in sozialen Netzwerken nicht auf Kontakte mit Fremden einlassen.

Finger weg von Kettenbriefen! Der Hammer kommt oft erst in Spielstufe 25 oder später.

Nehmen Sie Ängste von Kindern und Jugendlichen ernst und machen deutlich: In den Kettenbriefen stehen leere Drohungen! Deshalb lassen sich die Challenges jederzeit ohne Folgen beenden.

Weitere Tipps: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen

 

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