Andreas Müller: „20.000 Euro für Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise“

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 04.08.2020 | Ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Freiwilligenagenturen können ab sofort Fördermittel erhalten

„Wir spüren alle, dass die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist“, sagt Landrat Andreas Müller: „Dass wir bisher durch die erste große Welle so gut hindurch gekommen sind, ist insbesondere der Disziplin der Menschen in Siegerland und Wittgenstein zu verdanken, aber auch dem großen Engagement und der Hilfsbereitschaft der vielen ehrenamtlich Engagierten in unseren Dörfern und Städten“. Dabei verweist der Landrat z.B. auf das Engagement von Einzelpersonen, Vereinen oder Initiativen im Rahmen der Aktion #siwihilft, die organisierte Nachbarschaftshilfe geleistet hat.

Um ehrenamtliche Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise jetzt auch finanziell zu unterstützen, kann der Kreis 20.000 Euro an Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vergeben. Das Geld ist dafür gedacht, Kosten im Rahmen von Hilfsaktionen insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Erkrankte oder in Quarantäne befindliche Menschen zu decken. Das Geld stammt aus einem Fonds des Landes. „Es freut mich sehr, dass wir Gruppen und Initiativen, die für die Bewältigung der Folgen der Pandemie unverzichtbar waren und sind, finanziell entlasten bzw. unterstützen können“, betont Andreas Müller: „Das vielfältige uneigennützige Engagement in der Corona-Krise verdient gerade auch in dieser Form unsere Wertschätzung.“

Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine, die im Rahmen der Corona-Pandemie Hilfsleistungen erbringen bzw. erbracht haben, können ab sofort ihre in den letzten Monaten entstandenen oder auch künftig absehbaren Kosten beim Ehrenamtservice der Kreisverwaltung anmelden.

Nach den Richtlinien des Landes werden zum Beispiel Aufwendungen für

-Materialien zum Nähen von Behelfsmasken
-die Anschaffung von Schutzkleidung
-die Erstattung von Fahrtkosten oder auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit

erstattet.

Sollten Anträge in einer Höhe eingehen, die die zur Verfügung stehende Fördersumme übersteigt, wird der Kreis Richtlinien zur Vergabe der Mittel erarbeiten.

Anträge inklusive Rechnungen bzw. Nachweisen für die Aufwendungen können an ehrenamt@siegen-wittgenstein.de gerichtet werden. Ansprechpartnerin ist Gabriele Gütting (Telefon: 0271 333-2310).

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