Kreis fördert Wiedervermietung von leerstehenden Wohnungen

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 03.09.2020 | Zuschüsse bis zu einer Jahreskaltmiete möglich

Preiswerte Wohnungen sind nach wie vor Mangelware – was aber nicht bedeutet, dass es sie nicht gibt bzw. geben könnte. „Gerade in einer ländlichen Region wie Siegen-Wittgenstein haben wir an vielen Orten Einfamilienhäuser, in denen z.B. Einliegerwohnungen aus den unterschiedlichsten Gründen leer stehen“, sagt Landrat Andreas Müller.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein möchte jetzt Eigentümer solcher Wohnungen motivieren, diese wieder zu vermieten. Dafür hat der Kreistag ein eigenes Förderprogramm verabschiedet, aus dem Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von bis zu einer Jahreskaltmiete der betroffenen Wohnung erhalten können. Für die Berechnung wird die jeweils gültige Kaltmiete aus dem geförderten Wohnungsbau zugrunde gelegt. Aktuell sind das 5,80 Euro.

„Dieses Geld kann unter anderem auch dazu genutzt werden, um eventuell anfallende Renovierungskosten mit abzudecken“, sagt Landrat Andreas Müller: „Solch eine Renovierung und Wiedervermietung trägt auch zur Wertsteigerung eines Gebäudes bei. Zudem kann es gerade auch für ältere Menschen attraktiv sein, Mitbewohner im eigenen Haus zu haben, weil diese das eigene Sicherheitsgefühl stärken. Zudem können Mieter auch in einer Notsituation schnell zu Hilfe eilen, wenn diese benötigt wird“, so der Landrat.

Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss die Wohnung im selbstgenutzten Haus liegen, mindestens fünf Jahre leer gestanden haben oder bisher nur durch nahe Angehörige in gerader Linie genutzt worden sein oder überhaupt erstmals zur Vermietung angeboten werden. Die Wohnung muss zudem abgeschlossen sein, eine Wohnfläche zwischen 35 und 80 m² haben und mindestens einen durchschnittlichen Wohnstandard erfüllen. Eine Vermietung an Angehörige in gerader Linie wird allerdings nicht vom Kreis gefördert.

Um die volle Förderung zu erhalten, muss die Wohnung über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Antragsbewilligung vermietet werden. Der Vermieter erhält dann fünf Jahre lang jährlich einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent (bei Wohnungen unter 60 m²) oder 15 Prozent (bei Wohnungen über 60 m ²) der Fördersumme.

Eine Beispielrechnung: Ein Eigenheimbesitzer hat eine Einliegerwohnung mit 50 m² Wohnfläche, die bislang von seiner Tochter bewohnt wurde, die nun ausgezogen ist.

Die gesamte Fördersumme errechnet sich aus 50 m² mal 5,80 Euro/m² mal 12 Monate = 3.480,00 Euro. Für die Dauer von fünf Jahren erhält der Antragsteller jedes Jahr 20 Prozent dieser Fördersumme, also 696 Euro.

Förderanträge können bei der Wohnungsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein gestellt werden. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden interessierte unter www.siegen-wittgenstein.de (Suchbegriff: „Zuschussförderung Mietwohnraum“ bzw. unter „Schlaglichter“ auf der Startseite).

Ansprechpartnerinnen sind Ina Wuntke, Telefon: 0271 333-1903, E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de, und Astrid Pohl, Telefon: 0271 333-1944, E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]