Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 17.05.2021 | Keine neuen Fälle von Geflügelpest in NRW – Aufstallungspflicht in Siegen-Wittgenstein endet

Die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Siegen-Wittgenstein ist aufgehoben. Das hat das Veterinäramt des Kreises jetzt mitgeteilt.

In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln gab es nur noch sporadisch und vereinzelt Virusnachweise. Deshalb hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW per Erlass den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten in den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold ermöglicht, die Stallpflicht für Geflügel aufzuheben. Der Kreis Siegen-Wittgenstein macht davon Gebrauch.

„Das ist eine gute Nachricht für landwirtschaftliche Betriebe wie Hobby-Geflügelzüchter. Denn damit können z.B. Hühnerhalter ihre Tiere jetzt wieder nach draußen lassen“, erläutert Dr. Ludger Belke, Leiter des Kreis-Veterinäramtes.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]