Negativ-Test für Einschulungsfeiern

(wS/Si) Siegen 17.08.2021 | Hinweis der städtischen Schulverwaltung – Einschulungsfeier: Test-Nachweis bei Kindern notwendig

Ab Mittwoch, 18. August, beginnt das neue Schuljahr – für die Einschulungsfeiern gelten weiterhin die Auflagen der Corona-Schutzverordnung. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen, die in dieser Woche ihren ersten Schultag haben.

Für die Einschulungsfeiern der Erstklässler und Fünftklässler benötigen Kinder unter zwölf Jahren wie auch die Begleitpersonen, die weder genesen noch geimpft sind, jeweils einen Negativ-Testnachweis (höchstens 48 Stunden alt). Auf diese Vorgabe in der Corona-Schutzverordnung weist die Schulverwaltung der Stadt Siegen hin.

Erwachsene, die das Einschulungskind begleiten, müssen einen entsprechenden Nachweis über eine Immunisierung (geimpft oder genesen) erbringen. Verpflichtend ist außerdem das Tragen einer medizinischen Schutzmaske.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]