LG Kindelsberg: Qualifikationswettkampf für die FLVW Jugendmeisterschaften

(wS/red) Kreuztal 26.08.2020 | Qualifikationswettkampf –  Letzte Chance für die FLVW Jugendmeisterschaften –

Termin: 30. August 2020 Stadion Stählerwiese, Am Park 1, 57223 Kreuztal

Besonderheiten

Die Corona-Schutz-Verordnung, die Vorgaben der Stadt Kreuztal und das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der LG Kindelsberg Kreuztal sind zwingend einzuhalten.

Insbesondere weisen wir auf das Abstandsgebot hin.

Mit der Meldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit den Vorgaben des Hygiene-und Infektionsschutzkonzeptes der LG Kindelsberg Kreuztal und der Verarbeitung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang einverstanden. Mit ihrer Unterschrift am Eingang bestätigt jede Person, frei von sämtlichen

Symptomen im Zusammenhang mit Covid-19 zu sein. Andernfalls wird der Zugang zum Stadion verweigert. Die Personenanzahl mit Zugang zum Stadion ist auf 250 limitiert. Zugang erhalten angemeldete Athleten, deren Trainer/Betreuer und Kampfrichter/Helfer. Bis zum Erreichen der maximalen Personenanzahl können weitere Personen Zugang zum Stadion erhalten.

Am Eingang muss für jede Person ein Erfassungsbogen abgegeben werden. Wir bitten darum, den Erfassungsbogen bereits ausgefüllt mitzubringen, um Wartezeiten am Eingang zu vermeiden. Die personenbezogenen Daten werden bis 4 Wochen nach dem Wettkampf aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Ausrichter: LG Kindelsberg Kreuztal e.V.

Altersklassen und Disziplinen

U16: 100m, 300m, 800m, 80mH, 300mH, Weit, Drei, Hoch, Kugel, Speer

U18: 100m, 800m, 100/110mH, Weit, Hoch, Kugel, Speer

U20: 100m, 800m, 100/110mH, Weit

M/F: 100m, 800m, 100/110mH, Weit

Teilnehmer

Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 150 begrenzt. Sollten mehr Meldungen

vorliegen, wird über die Annahme anhand der Meldeleistung entschieden.

Eine Liste aller angenommenen Meldungen wird bis zum 27. August 2020 auf

www.lg-kindelsberg.de veröffentlicht.

Athleten der Jahrgänge 2007 und jünger sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

Trainer/Betreuer

Je 10 Athleten erhalten 2 Betreuer Zugang zum Stadion. Ein Betreten der

Wettkampfbereiche, insb. des Innenraumes, ist für Trainer/Betreuer untersagt.

Verstöße können zum Wettkampfausschluss führen.

Meldungen

über LADV oder per Mail: huber-ingrid@t-online.de

Meldeschluss

25. August 2020, Es können keine später eingehenden Meldungen angenommen werden.

Startgebühren

Jugend: 5,00 / M/F: 6,00 € pro Disziplin

Auszeichnung

Es findet keine Siegerehrung statt.

Aufsicht

Die Veranstaltungen sind vom Verband genehmigt und werden unter Aufsicht des DLV nach den aktuell gültigen IWR durchgeführt.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfall, Diebstahl oder sonstige Schadensfälle.

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zur Durchführung eines Freiluft- Leichtathletikwettkampfes im Stadion Stählerwiese Kreuztal

Nachfolgend wird aus Formulierungsgründen nur die männliche Form genutzt. Selbstverständlich soll hierdurch keinerlei Diskriminierung weiblicher oder diverser Personen verbunden sein.

Ausgangsbasis

Bei der Leichtathletik handelt es sich typischerweise um einen kontaktfreien Sport. Bei Läufen, die nicht in Bahnen gelaufen werden (ab 800m) kann es zu flüchtigen Berührungen kommen.

Das Stadion Stählerwiese hat eine Rundbahn (400m) mit 6 Bahnen. Im Innenbereich der Laufbahn befinden sich drei Weitsprunganlagen, eine Stabhochsprunganlage, zwei Hochsprunganlagen, ein Diskusing, sowie eine Anlauffläsche für den Speerwurf. Außerhalb der Rundbahn befinden sich eine Kugelstoßanlage und eine weitere Weitsprunganlage. Es ist eine überdachte Tribüne mit einer Länge von ca. 100m und Höhe von 6 Sitzstufen mit Bänken vorhanden. Oberhalb der Tribüne ist ein Mehrzweckfeld mit mehreren Weitsprunganlagen und ein Rasenplatz mit Kugelstoßanlagen vorhanden. Alle Bereiche des Stadions sind mit ausreichendem Abstand zu erreichen.

Allgemeine Grundsätze

Die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind einzuhalten. Insbesondere die Beschränkungen von Personengruppen, die Einhaltung von Mindestabständen und eine Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung sind zu beachten.

Zu diesem Zweck gelten folgende Grundregeln:

1. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden.

2. Die Hygieneregeln hinsichtlich Niesetikette, Händewaschen und Desinfektion müssen eingehalten werden.

3. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in sämtlichen Bereichen vorgeschrieben, in denen Mindestabstände aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht eingehalten werden (bspw. Toiletten, Ergebnistafeln).

4. Bei vorhandenen Erkrankungssymptomen ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

5. Die Kontaktdaten sämtlicher Personen werden aufgenommen und für die Dauer von 4 Wochen zur Nachvollziehbarkeit aufbewahrt. Zu diesem Zweck muss ein Erfassungsbogen ausgefüllt und abgegeben werden.

6. An Ein- und Ausgang werden die Uhrzeiten des Ein- und Austritts erfasst.

7. Die Gesamtzahl aller Personen darf 250 Personen nicht überschreiten.

8. Zuschauer sind nur im erlaubten Rahmen der aktuell gültigen CoronaSchVO zugelassen. Zu dieser Personengruppe gehören auch Kampfrichter/Helfer, Trainer usw.

Diese Verhaltensregeln werden an mehreren öffentlichen Stellen ausgehangen, insbesondere im Eingangsbereich und am Ergebnisaushang. Außerdem werden sie mit der Ausschreibung
veröffentlicht. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann die entsprechende Person von der Wettkampfleitung oder einem Kampfrichter aus dem Stadion verwiesen werden.

Jede Person muss für eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung und persönliche Händedesinfektion sorgen. An zentralen Orten wird Händedesinfektion bereitgestellt. Die Toilettenanlagen sind geöffnet und Händewaschen vorgeschrieben.

Im Stadion werden Wettkampf-, Aufwärm- und allgemeine Bereiche festgelegt und anhand eines

Stadionplanes ausgehängt. Jeder Bereich wird so festgelegt, dass maximal 30 Personen einen

Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten können.

Um Wartezeiten am Eingang zu vermeiden wird empfohlen, den Erfassungsbogen bereits vollständig ausgefüllt mitzubringen. Meldungen sind ausschließlich bis zum veröffentlichten Meldeschluss möglich. Spätere Meldungen (inkl. Nachmeldungen) noch nicht registrierter Athleten sind nicht möglich.

Der Zutritt des Standions erfolgt ausschließlich durch den Eingang am Parkplatz. Der Ausgang des Stadions befindet sich neben der Tribüne. Ein- und Ausgang werden gekennzeichnet.

Wettkampfspezifische Regeln

Das Aufwärmen und die Wettkampfvorbereitung sind ausschließlich in den ausgewiesenen Aufwärmbereichen erlaubt.
Wettkampfbereiche werden ausschließlich durch Athleten und Wettkampfhelfer betreten. Trainer / Betreuer haben keinen Zutritt.
Wettkampfbereiche werden ausschließlich für die Dauer des Wettbewerbes (inkl. Vorbereitungszeit) betreten und sind unmittelbar nach Abschluss zu verlassen. Ein Zutritt ist in jedem Fall erst nach Abschluss eines vorhergehendem Wettbewerbes möglich.
Zur Desinfektion von Startblöcken wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. Für die Nutzung ist der Athlet selbst verantwortlich.
Technische Disziplinen werden in Gruppen von maximal 12 Teilnehmern durchgeführt.

Wurfgeräte sollen von Athleten selbst mitgebracht werden und werden ausschließlich von diesen genutzt. Eine Gerätekontrolle findet im Vorfeld des Wettbewerbes statt.

In Ausnahmefällen stehen allgemeine Geräte zur Verfügung. Diese werden nach jeder Nutzung gereinigt.

Regeln für Wettkampfhelfer und Kampfrichtern

Die Tätigkeit von Wettkampfhelfern oder Kampfrichtern ist ausdrücklich freiwillig.

Eine Unterstützung bei Krankheitssymptomen ist ausgeschlossen.

Sie erhalten vom Veranstalter (Einmal-) Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Ausübung ihrer Tätigkeit.
Jeder Wettkampfhelfer und Kampfrichter erhält eine Aufgabe zugewiesen. Für diese Aufgabe werden ihm notwendige Geräte zur Verfügung gestellt. Diese Geräte werden für
die Dauer eines Wettbewerbes ausschließlich von einer Person genutzt. Gemeinsam genutzte Geräte werden nur in bestimmten Bereichen angefasst (bspw. Maßbänder). Nach Abschluss des Wettkampfes reinigt der Helfer oder Kampfrichter diese Geräte.

Falls aus räumlichen Gründen eine Einhaltung der Abstandsregeln durch Kampfrichter im Zusammenhang ihrer Aufgabe nicht möglich sein sollte, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

Verkauf von Speisen und Getränken

Ein Verkauf von Speisen oder Getränken innerhalb des Stadions findet nicht statt.

Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zielt im Ergebnis darauf ab, die Anzahl der Teilnehmer und der Organisation im Stadion auf die zulässige Anzahl zu reduzieren, die Kontaktgruppen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu halten. Es ist durch den Ablaufplan sichergestellt, dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Personen unter der Einhaltung von Mindestabständen in den definierten Wettkampfbereichen aufhalten.

Für Fragen zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept sowie zur Aufbewahrung der Kontaktdaten kann der Vorstand der LG Kindelsberg Kreuztal e.V. kontaktiert werden.

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