Die Aufgabe des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau besteht darin, als Vorstufe zum gerichtlichen Verfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten in vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Aufgabenpalette gestaltet sich vielfältig: So gehören beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Streitigkeiten aus Mietverhältnissen oder Beleidigungen zum Tätigkeitsfeld einer Schiedsperson.
Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Schiedsperson kann grundsätzlich werden, wer innerhalb des Schiedsbezirks wohnt, mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt ist.
Interessenten werden gebeten, sich kurzfristig mit dem Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadt Kreuztal, Frau Stricker, Zimmer 10, Tel. 51-218, in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Frau Wiltrud Stricker
Amt für Ordnung und Sicherheit
Tel. 02732/51-218
E_Mail: W.Stricker@Kreuztal.de