Kreis lässt Gebäude in Niederschelden

wS/ksw      Niederschelden   –  In den nächsten Wochen werden in Siegen-Niederschelden Gebäude vermessen, die vor dem August 1972 gebaut und bisher noch nicht eingemessen wurden. Seit 1. August 1972 muss jeder Bauherr ein neu errichtetes Gebäude auf eigene Kosten einmessen lassen. Im Kreisgebiet gibt es noch ca. 3.000 Gebäude aus der Zeit vor 1972, die noch nicht eingemessen wurden. Um den rechtlichen Anforderungen, aber auch den Bedürfnissen der Verwaltung und der Wirtschaft zu genügen, müssen diese Gebäude nach und nach ebenfalls erfasst werden.

Aktuell hat der Kreis Siegen-Wittgenstein vom Land Nordrhein-Westfalen Mittel erhalten, um 300 Gebäude vermessen lassen zu können. Dies wird im Zeitraum vom 3. August bis 15. November dieses Jahres geschehen, zunächst in der Gemarkung Niederschelden. Die mit der Vermessung beauftragten öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind per Gesetz berechtigt, die Grundstücke zu betreten und zu befahren. Betroffene Eigentümer werden gebeten, die Vermessungstrupps bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sollte es im Rahmen der Vermessung unumgänglich sein, auch eine Wohnung betreten zu müssen, ist dies natürlich nur mit Zustimmung der Bewohner erlaubt. Die Vermessung ist für die Grundstückseigentümer kostenlos.

Für Fragen zu den Vermessungen steht der Fachservice Liegenschaftskataster und Geoinformation des Kreises Siegen-Wittgenstein gerne zur Verfügung. Ansprechpartner sind Wolfgang Schmidt, Telefon 02751 9263-126, E-Mail: w.schmidt@siegen-wittgenstein.de und Stefanie Fischer, 0271 333-1536, E-Mail: s.fischer@siegen-wittgenstein.de.

 

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