Silvesterfeuerwerk – Sicherheit ist oberstes Gebot

wS/bra  Siegen Wittgenstein / Arnsberg  –  Damit das traditionelle Silvesterfeuerwerk sicher und ohne Zwischenfälle ablaufen kann, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember darf der Handel die begehrten Feuerwerkskörper verkaufen. Doch nur wer die Vorschriften beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Ärger oder gar Unfälle durch Böller, Kracher und Raketen vermeiden.

„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, fordert Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, nur zertifizierte Feuerwerkskörper zu verwenden.  Die Experten raten daher nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-1234 oder 0589-F2-0001 verfügen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper in Ruhe lesen, beachten und vor allem keine „Experimente“ oder Mutproben eingehen.

„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur von Erwachsenen über 18 Jahre verwendet werden – und dies auch nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach.

Auch für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten Tipps. Sie müssen so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“, so Dreisbach.

Auch beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk sind Sicherheitsbestimmungen zu beachten:  Erlaubt sind im Verkaufsraum 70 kg (netto) Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen, davon höchstens 20 % ohne Sicherheitsverpackungen. Das Überschreiten der zulässigen Aufbewahrungsmenge ist eine Straftat!

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Sicherheitsverpackungen dürfen innerhalb des Verkaufsraumes nur in geschlossenen Schaukästen aufbewahrt werden. Nur Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen dürfen auf offenen Tischen ausgestellt werden. Verkaufsstände für Feuerwerkskörper müssen außerdem unter ständiger Aufsicht des Verkaufspersonals stehen. Ein Verkauf in Passagen oder aus einem Kiosk heraus ist nicht gestattet!

Die Bezirksregierung Arnsberg wird auch in diesem Jahr im gesamten Regierungsbezirk vor Ort prüfen, ob die Sicherheitsbestimmungen beim Verkauf umgesetzt werden. Händlerinnen und Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter 02931/820 zur Verfügung:

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.

 

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