Minijobs – Sackgasse oder Chance? Rechte und Pflichten im Minijob

wS/ksw   Siegen Wittgenstein  –  15.08.2012  –  Im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Neue Wege – gleiche Chancen“ der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein bieten die Gleichstellungsbeauftragten Martina Kratzel und Martina Böttcher eine Informationsveranstaltung zum Thema Minijobs an. Die Veranstaltung unter dem Titel „Minijobs – Sackgasse oder Chance? Rechte und Pflichten im Minijob und in der Gleitzone“ ist kostenlos und findet am Donnerstag, 30. August, 14:00 bis 17:00 Uhr, im Atriumsaal der Siegerlandhalle statt. Auch für ArbeitgeberInnen ist der Vortrag der Referentin Dagmar Jeske interessant. Insbesondere Privathaushalte sind oft unsicher, was auf sie zukommt, wenn sie ihre Reinigungs- und Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden.

Minijobs gibt es in allen Branchen und in allen Berufen. Allein in Südwestfalen gibt es derzeit etwa 148.000 Arbeitsverhältnisse auf 400-Euro-Basis. Gründe für die Ausübung eines Minijobs gibt es viele: Aufbesserung des Familieneinkommens oder der Rente oder auch der Versuch, auf diesem Wege in der Firma wieder Fuß zu fassen und später eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu bekommen. Oft sind die MinijobberInnen aber Beschäftigte „zweiter Klasse“ – und ihre Rechte werden „wie selbstverständlich“ nicht beachtet. Viele kennen ihre Rechte aber auch gar nicht.

Habe ich Kündigungsschutz? Steht mir Erholungsurlaub zu? Erhalte ich im Krankheitsfall den Lohn weitergezahlt? Welche Rechte habe ich bei einer Schwangerschaft? Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben aus? Wie wird das Entgelt berechnet und was passiert bei Überschreitung der Grenze z.B. bei Mehrfachbeschäftigungen? Kann ich meine Rentenversicherung aufstocken? „Das sind nur einige Fragen, die immer wieder in Zusammenhang mit den Mini- oder 400-Euro-Jobs gestellt werden“, so die Veranstalterinnen Martina Kratzel und Martina Böttcher. „Darum haben wir uns entschlossen, eine Veranstaltung anzubieten, die Antworten auf Fragen rund um das Thema der geringfügigen Beschäftigung gibt. Als Gleichstellungsbeauftragte favorisieren wir eigentlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, mit denen die Menschen ihre eigene Existenz sichern können. Für manche stellt der Minijob ein Sprungbrett für eine spätere Festanstellung dar, für viele andere aber ist er eine Sackgasse. In jedem Fall halten wir es für wichtig, dass diejenigen, die einen Minijob haben, gut informiert sind über ihre Rechte und Pflichten.“

Außerdem erhalten Interessierte die Broschüre „Minijob – Da ist mehr für Sie drin“, in der die wichtigsten Informationen noch einmal zusammengefasst sind.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nötig, bei Bedarf wird eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung organisiert. Weitere Infos zu dieser Veranstaltung und den folgenden aus der Reihe „Neue Wege – gleiche Chancen“ gibt es bei Martina Böttcher, Tel. 0271 333-2212, und Martina Kratzel, Tel. 0271 404-3457. Sie nehmen auch die Anmeldungen entgegen.

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