Urteil: 1 Jahr und 9 Monate für Kirchenschütze

wS/wf.   Siegen   –  31.08.2012  –  Der Angeklagte ist in der heutigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht in Siegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte sei des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Bedrohung, des Hausfriedensbruchs und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Uwe Stark dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte hatte am 06.05.2012 einen Polizeigroßeinsatz in der Siegener Oberstadt ausgelöst. Nach dem Gottesdienst hatte er sich in die Nikolaikirche begeben, dort den Küster mit einer Schreckschußpistole bedroht, mehrere Schüsse abgegeben und eine Bibel angezündet. Der Angeklagte, der seit längerer Zeit unter psychischen Problemen leidet, räumte die Tatvorwürfe heute weitestgehend ein.

Darüber hinaus vernahm das Gericht drei Zeugen. Anlaß für sein Verhalten, so der Angeklagte, sei ein Streit mit seiner Lebensgefährtin gewesen. Nachdem diese ihn der gemeinsamen Wohnung verwiesen habe, habe er bei verschiedenen Stellen vergeblich versucht, Hilfe zu erlangen. Nach Ansicht des Verteidigers Rechtsanwalt Christoph Rühlmann handelte es sich bei der Tat in erster Linie um einen Hilferuf. Nach Ausführungen des Angeklagten suchte er vor Tat Hilfe. Er suchte sogar kurz vorher die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Weidenau auf, und bat um Hilfe. Dort fand er aber kein Gehör und wurde wieder fortgeschickt.

Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Die Tat sei, bei allem Verständnis für die Situation des Angeklagten, unangemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der bislang in Untersuchungshaft saß, wurde aufgehoben. Nach Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann wird er in Absprache mit seinen Mandaten gegen das Urteil in Berufung gehen. Somit folgt aller Wahrscheinlichkeit eine Fortsetzung vor dem Landgericht in Siegen.

Urteil: 1 Jahr und 9 Monate für Kirchenschütze

Zum Erstbericht

Bilder: wirSiegen.de

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]