Erstmals seit 1975: Kreis Siegen-Wittgenstein gibt wieder „BLB“-Kennzeichen aus

wS/bb  –  Kreis Siegen-Wittgenstein  –  13.11.2012  —  Sonderöffnungszeiten der Zulassungsstellen am Freitag und Samstag  —  Die Meldung kam schneller als erwartet: Der Bundesverkehrsminister hat gestern (12. November 2012) die Liste mit elf Altkennzeichen abgesegnet, die das Land zur Wiederzulassung eingereicht hatte – darunter auch „BLB“, das Kennzeichen des Altkreises Wittgenstein. Weil sich der Kreis Siegen-Wittgenstein frühzeitig technisch darauf vorbereitet hatte, konnte er bereits heute (Dienstag, 13. November 2012) Vormittag in den Zulassungsstellen in Bad Berleburg (Poststraße 42) und Siegen (St.-Johann-Straße 23) die ersten „BLB“-Kennzeichen ausgeben. Als besonderen Service bietet die Kreisverwaltung in beiden Zulassungsstellen zum Wochenende Sonderöffnungszeiten an: am Freitag, 16. November 2012, bis 18:00 Uhr und am Samstag, 17. November 2012, von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Rechtlich gibt es ab sofort für den Kreis Siegen-Wittgenstein zwei gleichberechtigte Kennzeichen, nämlich „SI“ und „BLB“. Jeder Bürger, egal in welcher der elf Städte und Gemeinden des Kreisgebietes er wohnt, kann künftig frei zwischen beiden Kennzeichen wählen. Damit könnten sich z.B. auch Burbacher für ein „BLB“-Kennzeichen entscheiden, genauso wie etwa Bad Laaspher auch künftig ein „SI“-Kennzeichen erhalten können.

Wer jetzt von einem „SI“-Kennzeichen auf ein „BLB“-Kennzeichen wechseln möchte, nimmt dafür eine so genannte „Umkennzeichnung“ vor. Diese ist mit einer Gebühr von 50,40 Euro verbunden. Hinzu kommen die Kosten für neue Schilder. Wer ein Fahrzeug neu anmeldet, bzw. nach einem Umzug ummelden will, muss die üblichen Gebühren ab 26,30 Euro plus ggf. Wunschkennzeichengebühren (am Schalter: 10,20 Euro, Vorabreservierung im Internet zusätzlich plus 2,60 Euro) einkalkulieren.

Die Reservierung von „BLB“-Wunschkennzeichen im Internet wird in Kürze möglich sein, voraussichtlich noch in dieser Woche. Dabei ist zu beachten: Während hinter dem Kürzel „SI“ Platz für sechs weitere Zeichen bleibt, sind es bei „BLB“ nur fünf – also zwei Buchstaben und drei Ziffern oder ein Buchstabe und vier Ziffern – , bei „BLB“ Saisonkennzeichen sogar nur vier Zeichen.

„Wer ein Fahrzeug lediglich umkennzeichnen möchte, muss nur die Fahrzeugpapiere mitbringen. Ein Versicherungsnachweis ist in diesem Fall nicht nötig“, darauf weist Thomas Schneider, Leiter des Fachservices Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Bei An- oder Ummeldungen muss der Versicherungsnachweis allerdings wie üblich vorgelegt werden.

Im Rahmen der Sonderöffnungszeiten am Freitag und Samstag können nicht nur „BLB“-Kennzeichen erworben werden – vielmehr bieten beide Zulassungsstellen des Kreises alle Serviceangebote rund um Kfz-Zulassung und Führerscheine an. „Insbesondere könnten Interessierte die Chance nutzen, ihren alten Papier-Führerschein gegen Gebühr in einen modernen Scheckkartenführerschein umtauschen“, erläutert Thomas Schneider: „Wer dies noch in diesem Jahr macht, dessen Führerschein ist dann bis 2033 gültig. Ab 2013 ist die Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre beschränkt“, so Schneider.

Stichwort „BLB“-Kennzeichen

Nach der letzten Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen und dem damit verbundenen Zusammenschluss der Kreise Siegen und Wittgenstein im Jahr 1975 galt „BLB“ als auslaufendes Kennzeichen. Aktuell sind noch 543 Fahrzeuge im Kreis mit alten „BLB“-Schildern unterwegs. Dabei handelt es sich zum großen Teil aber um landwirtschaftliche Fahrzeuge. Nachdem der Bundesrat im September den Weg für eine Wiederbelebung der so genannten Altkennzeichen frei gemacht hatte und „BLB“ jetzt wieder zugeteilt wird, dürfte sich diese Zahl jetzt Schritt für Schritt wieder erhöhen.

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