Girl ́s Day am 25. April bei der Stadt Kreuztal

wS/Kr 19.04.2013 Bei der Stadt Kreuztal nutzen drei Mädchen den Girĺs Day am 25. April, um nicht ganz alltägliche und hochinteressante Berufe in einer Kommune kennen zu lernen.
In der Kläranlage in Kreuztal wird die 14jährige Angelina Hassel von der Realschule aus Altenkirchen erwartet. Sie möchte sich das Berufsbild der Fachkraft für Abwassertechnik
ansehen und wird mit dem Ausbilder Thomas Krämer und den anderen 15 Beschäftigten einen Tag im Fachbereich Abwasser verbringen. In der Kläranlage sind derzeit 14 Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt. Davon ist eine weiblich.
Zu den Aufgaben von Angelina Hassel werden Labortätigkeiten, Proben holen, den täglichen Rundgang begleiten, die Kläranlage visuell überprüfen und das Aufschreiben und Auswerten von Betriebsdaten gehören. Ein besonderer Höhepunkt ist die mikroskopische Untersuchung
des Belebtschlammes, denn hier sind die sonst unsichtbaren „Arbeiter“ des Klärwerks zu sehen, z.B. die sog. Rädertiere der Gattung Cephalo della, die eher anspruchsvoll an ihren Lebensraum sind und nur bei stabilen Verhältnissen
auftreten.
Spannend und nicht alltäglich: Wenn es gut läuft, kann auch eines der Regenüberlaufbecken, welche normalerweise verborgen unter dem Stadtgebiet liegen, angeschaut werden.
Hier wird das Schmutzwasser des Stadtgebietes gespeichert und zurückgehalten, bis genügend Platz im Kanal ist, um es dann in Richtung Kläranlage zu pumpen.
Am selben Tag werden im Amt für Ordnung und Sicherheit Melissa Spelz und Michelle Neumann aus einer achten Klasse der Clara-Schumann-Gesamtschule Kreuztal arbeiten.
Sie werden sich mit den vielfältigen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde beschäftigen.
Die Leiterin und Ausbilderin des Amtes für Ordnung und Sicherheit, Andrea Neumann, und ihr Fünfer-Team haben da so einiges geplant.
Zu den Aufgaben von Melissa Spelz und Michelle Neumann werden Vorbereitungen zur Genehmigung von Baustellen, Erstellen von Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung sowie die Weiterleitung derselben an die zuständigen Behörden und die Überprüfung der Einhaltung solcher Anordnungen gehören.

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