Misshandlungen an Flüchtlingen: 33.000 Seiten Akten müssen bearbeitet werden

(wS/red) Hagen/Siegen 15.04.2017 | Momentan wird durch die Staatsanwaltschaft geprüft, inwiefern Anklage gegen 38 mutmaßlich an Misshandlungen in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge beteiligte Personen erhoben werden kann. Der Skandal wurde im September 2014 öffentlich.

Zur Erinnerung der wirSiegen.de-Beitrag vom 28.09.2017:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zum Verfahren:

Am 07.03.2017 ist die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen bei der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen eingegangen. Seitdem befindet sich das Verfahren, das sich gegen 38 Angeschuldigte richtet, im Zwischenverfahren.

Zunächst war den einzelnen Angeschuldigten die Anklageschrift zuzustellen. Dies ist mittlerweile bei 37 der insgesamt 38 Angeschuldigten gelungen. Die Angeschuldigten, die aufgrund des vor dem Landgericht herrschenden Anwaltszwangs, anwaltlich vertreten sein müssen, haben nun Gelegenheit sich zur Sache zu äußern und Akteneinsicht zu nehmen.

Parallel prüft das Gericht die Sach- und Rechtslage und entscheidet abschließend, ob und inwieweit die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob die Angeschuldigten hinreichend verdächtig sind, die angeklagten Straftaten begangen zu haben.

Der Umfang der mehr als 33.000 Seiten starken Akte bedingt eine zeitaufwendige Einarbeitung durch die Verteidiger und das Gericht. Zudem sind für den Fall der Eröffnung des Verfahrens vor der 1. großen Strafkammer umfassende Abstimmungen mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung von Terminen zu treffen. Angesichts dessen und in Ermangelung von Erfahrungswerten kann derzeitig weder der Zeitpunkt der Beendigung des Zwischenverfahrens noch eines etwaigen Prozessauftakts verbindlich vorhergesagt werden.

Eine weitere Unterrichtung durch die Staatsanwaltschaft wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Zur Sache:

Im Zeitraum vom 22.12.2013 bis 24.09.2014 sollen die größtenteils in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Angeschuldigten im Alter von 24 bis 63 Jahren in wechselnder Tatbeteiligung in der Notaufnahmeeinrichtung in Burbach in insgesamt 54 Fällen verschiedenste Straftaten gegenüber dortigen Bewohnern verübt haben.

So sollen Bewohner bei Verstößen gegen die Hausordn ung, wie Rauchen oder Alkoholkonsum auf den Zimmern, ihrer Freiheit beraubt worden sein. Dazu sollen sie teilweise für mehrere Tage in „Problemzimmern“ eingesperrt worden sein. Ein Verlassen dieser Räume soll nur für Toilettengänge und zur Nahrungsaufnahme gestattet gewesen sein. Zudem sollen gegenüber den Bewohnern insbesondere beim Verbringen in die „Problemzimmer“ vorsätzliche, fahrlässige und gefährliche Körperverletzungen sowie Nötigungen und Diebstähle verwirklicht worden sein.

Die meisten Straftaten sollen die mit der Heimleitung und der Teamleitung der Sozialbetreuer betrauten Personen verübt haben. Zwei Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg wird zudem Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen, da sie Kenntnis vom Betrieb der „Problemzimmer“ gehabt haben sollen. Die weiteren Angeschuldigten stammen aus dem Kreis des Wachdienstes. Diesen übte die Firma SKI Wach- und Sicherheitsgesellschaft in Nürnberg im Auftrag der betriebsleitenden Firma European Homecare GmbH mit Sitz in Essen aus, wobei sich diese wiederum zweier Subunternehmer bediente.

Die Einrichtung der „Problemzimmer“ und die eigenmächtige Sanktionierung der Bewohner der Notaufnahmeeinrichtung soll erfolgt sein, um die Anzahl der gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden zu meldenden Vorfälle in der Einrichtung möglichst gering zu halten und das Ansehen der Einrichtung und der dort tätigen Personen nicht zu schmälern.

FluchtunterkunftMisshandlungen

Burbach

Fotos: Archiv

.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]