Wichtige Hinweise zum Osterfeuer

(wS/ots) Siegen 08.04.2017 | Mit den Ostertagen beginnt auch die Zeit der Osterfeuer. Die städtische Umweltabteilung weist deshalb jetzt darauf hin, dass für diese Feuerstellen einige Regeln zu beachten sind; so sind beispielsweise private Osterfeuer nicht zulässig und können mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer nämlich nur dann erlaubt, wenn ihr Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie sind vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Gemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Gruppe das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und für jedermann zugänglich ausrichtet. Osterfeuer, die von Gartenbesitzern bewusst nur im privaten Kreis durchgeführt werden, erfüllen diese Kriterien demnach nicht.

Archivbild: wirSiegen.de

In den vergangenen Jahren war außerdem zu beobachten, dass zunehmend unzulässige Abfälle auf den Osterfeuern deponiert wurden. Altreifen, lackierte und mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, Spanplatten oder Mineralölprodukte dürfen auf Osterfeuern nicht verbrannt werden. Osterfeuer, bei denen diese Abfälle oder Gegenstände aus Haus- bzw. Sperrmüll verbrannt werden, können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Auch für das Verbrennen selbst gibt es Regeln: So muss im Voraus dafür gesorgt werden, dass keine Gefahren oder Belästigungen durch die Rauchentwicklung eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Flammen oder Funkenflug auf benachbarte Flächen verhindert wird. Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige durchgetrocknete Pflanzenreste verbrannt werden.

Holz erst kurzfristig aufhäufen

Kleine Tiere wie Igel, Reptilien, Vögel oder Insekten nutzen die oftmals schon seit Wochen aufgestapelten Reisig- und Holzhaufen als Unterschlupf. Einige Vogelarten ziehen hier ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen dort ihre Tagruhe oder sind noch im Winterschlaf. Sie alle werden durch das Osterfeuer gefährdet. Die Umweltabteilung rät deshalb, das Holz erst kurzfristig zu sammeln und aufzuhäufen, bevor sich die Tiere dort einnisten können. Andernfalls können Veranstalter auch bereits aufgeschichtete Osterhaufen am Verbrennungstag umsetzen, damit die Tiere aufgeschreckt werden und flüchten können.

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Wer ein Osterfeuer plant, muss dieses vorab bei der Ordnungsabteilung der Stadt Siegen, Tel. (0271) 404 – 1514 oder -1388, anzeigen. Interessierte erhalten hier auch Infos über die einzuhaltenden Mindestabstände. Das Abbrennen von nicht angemeldeten Osterfeuern stellt einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Nicht angemeldete Osterfeuer, die zu einem Feuerwehreinsatz führen, werden kostenpflichtig abgelöscht.
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