Vorsicht falsche Polizei am Telefon!

(wS/ots) Siegen 31.05.2017 | Am Dienstagabend gegen 21 Uhr erhielt eine 72-jährige Seniorin in Kreuztal-Buschhütten einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten eines Landeskriminalamtes. Die Seniorin reagierte jedoch vorbildlich, indem sie auf die ihr von dem perfiden Betrüger gestellten Fragen so gut wie gar nicht einging. Zudem alarmierte die Buschhüttenerin auch sofort die richtige Polizei, so dass es zu keinem schädigenden Ereignis kam.

Die Polizei warnt nochmals vor dieser hinterhältigen Betrugsmache. Die Ermittler des Siegener Betrugskommissariats gehen davon aus, dass der/die Anrufer Vorbereitungshandlungen tätigten. In verschiedenen Varianten versuchen falsche Polizeibeamte Informationen über Bargeldbestände oder Art und Höhe von Geldanlagen der Angerufenen bei Banken zu erlangen. Unter dem vermittelten Eindruck einer konkreten Gefährdung, etwa einem bevorstehenden Einbruch oder einem Raubüberfall, versucht man in weiteren Telefonaten die Angerufenen dahingehend zu manipulieren, dass sie ihr Bargeld und Ersparnisse abheben und anschließend zur Eigentumssicherung an die angeblichen Polizisten übergeben. Hierzu wird vor allem auch das Vertrauen in staatliche Organisationen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, erheblich missbraucht.

Symbolfoto: R. B. / pixelio.de

Um solchen Trickbetrügern nicht selbst zum Opfer zu fallen, gibt die Polizei folgende Tipps:

– Geben Sie keine persönlichen Daten oder Angaben zu ihren Lebensverhältnissen preis!

– Machen Sie niemals Angaben zu Wertsachen in der Wohnung oder Vermögenswerten!

– Polizeibeamte fragen nicht nach persönlichen Geldverstecken oder Vermögenswerten!

– Die Polizei stellt kein Bargeld oder andere Wertsachen vorsorglich sicher!

– Sollten Sie sich beim Telefonat unter Druck gesetzt fühlen, beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die örtliche Polizei!

Wichtig: Die Polizei ruft niemals mit der Notrufnummer 110 oder ähnlichen Kombinationen an! Heutzutage – in Zeiten der Internet-Telefonie – muss die in Ihrem Display angezeigte Rufnummer nicht die tatsächliche Rufnummer des Anrufers sein. Telefonnummern können technisch manipuliert werden. Bei Betrugsstraftaten ist es nahezu üblich, dass Rufnummern manipuliert werden bzw. sind. – Keine Ihnen gegenüber von einem Anrufer vorgegebene Vertraulichkeit ist so geheim, so dass man sie nicht der örtlichen Polizei mitteilen kann bzw. darf. – Und bedenken Sie bitte immer: Eine Behörde wird Ihnen gegenüber am Telefon keine Forderungen erheben. Behörden und sonstige Institutionen und Organisationen werden sich mit etwaigen Forderungen immer schriftlich an Sie wenden!

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