Siegen – Neuer Rettungsdienstplan und zusätzliche Standorte

(wS/red) Siegen 14.11.2018 | Im März wird der Kreistag über neuen Rettungsdienstbedarfsplan beraten

Gutachten legt Veränderungen und zusätzliche Standorte für Rettungswachen nahe

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Struktur der Rettungswachen in Siegen-Wittgenstein überarbeitet werden muss. Voraussichtlich sind sowohl alternative Standorte für Rettungswachen als auch zusätzliche erforderlich. Das geht aus einer Vorlage der Kreisverwaltung hervor, die den Mitgliedern des Gesundheitsausschuss für die nächste Sitzung am 28. November zur Kenntnisnahme übermittelt wurde.

Hintergrund der Vorlage ist das laufende Verfahren zur Aufstellung des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes. Die politischen Gremien des Kreises hatten im Juni 2017 beschlossen, diesen Bedarfsplan auf Basis einer externen Begutachtung zu beraten und zu beschließen.

Inzwischen liegen erste Erkenntnisse aus der Auswertung der Einsatzdaten des Leitstellenrechners vor. Diese umfassen den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April.2018. Auf der Grundlage der Geobasisdaten und in Verbindung mit den realen Einsatzdaten wurden die räumlichen Erreichbarkeiten der Rettungswachen und Notarztstandorte analysiert. Demnach gelingt es derzeit in 75,9 Prozent der Einsätze alle Notfalleinsatzorte innerhalb der Hilfsfrist von zwölf Minuten bzw. acht Minuten (im Kernbereich der Stadt Siegen) planerisch zu erreichen. Durch die bestehenden Notarztstandorte können alle bebauten Flächen des Kreisgebietes innerhalb von 20 Minuten erreicht werden. Zudem wurden die einzelnen Wachstandorte in Zusammenarbeit mit einem Architekten vor Ort begutachtet.

Im Ergebnis wird der Gutachter eine Neuplanung der Rettungswachenstruktur für den Kreis Siegen-Wittgenstein empfehlen. Neben zusätzlichen und alternativen Standorten gehören dazu auch notwendige Umbaumaßnahmen an bestehenden Standorten. „Der Gutachter stellt in Aussicht, dass die zukünftige Standortstruktur es ermöglichen wird, rund 99 Prozent aller Notfalleinsatzorte innerhalb von 12 Minuten planerisch zu erreichen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.Auf Basis dieser neuen Rettungswachenstruktur wird im nächsten Schritt die erforderliche Anzahl von Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ermittelt. Hier geht die Kreisverwaltung im Moment davon aus, dass die Zahl der RTW voraussichtlich erhöht werden muss, wogegen die Zahl der NEF und der Krankentransportwagen (KTW) voraussichtlich verringert werden kann.

Die Sonderfahrzeuge wie Intensivtransportwagen, Baby-Mobil und Schwerlast-RTW sollen unverändert vorgehalten werden.

Die Vorlage der Kreisverwaltung enthält auch einen weiteren Zeitplan. Bis Anfang Dezember wird die Neuplanung der Rettungswachenstruktur und die Berechnung der nötigen Fahrzeuge abgeschlossen sein. Mitte Dezember erfolgt dann die gebotene Abstimmung des Gutachtens mit den Kostenträgern, so dass dann bis Ende Februar 2019 die Ergebnisse des Gutachters in den neuen Rettungsdienstbedarfsplan überführt werden. Zugleich werden die beteiligten Stellen, wie z.B. die Stadt Siegen, mit eingebunden. Abschließend soll der Kreistag dann in seiner Märzsitzung über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2024 beraten und abstimmen.
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