Zweiter Gerichtsverhandlungstag im Fall der Flüchtlingsunterkunft Burbach

(wS/ls) Siegen 14.10.2018| Am zweiten Verhandlungstag ging es um zwei geständige Einlassungen eines Sozialmitarbeiters und einem Security Mitarbeiter.

Der angeklagte Sozialmitarbeiter sagte aus, dass er in der Burbacher Flüchtlingsunterkunft für Übersetzungen aus der arabischen und kurdischen Sprache in Deutsch zuständig gewesen sei. Er habe auch Papiere der Bewohner für die Ämter ausgefüllt. In den Früh- und Spätschichten waren sie immer mit 3-4 Kollegen im Dienst, in der Nacht war es nur ein Mitarbeiter. Auf die Frage, ob er diese Tätigkeit gelernt habe, antwortet der Angeklagte mit Nein, ich bin gelernter Koch.

Fragen zur Anschuldigung der Freiheitsberaubung beantwortete der Angeklagte wie folgt: „Ich habe nichts mit der Unterbringung in dem sogenannten Problemzimmer – kurz PZ zu tun.“ Weiter gab er an, er habe bei jedem Vorfall, der am Gelände stattfand, immer seinen vorgesetzten Sozial-Mitarbeiter angerufen. Dieser sei dann immer gekommen, da er auch am Gelände wohnte. Der Vorgesetzte habe dann immer entschieden, wer und wie lange jemand oder mehrere Personen in das Problemzimmer gesperrt wurden

Sehr oft aber beantwortete der Sozialarbeiter die Fragen jedoch damit, sich nicht mehr erinnern zu können.

Der Angeklagte Security-Mitarbeiter sagte aus, dass er den Job in der Notunterkunft nur als Nebenjob mache und dass auch nur am Wochenende. Er mache dann sehr oft 48 Stunden-Schichten. Auf die Frage, ob er eine Ausbildung in diesem Gewerbe hätte und wann er denn mal schlafe, antwortete der Angeklagte:  „Ich habe im Vorfeld nur als Veranstaltungsschützer gearbeitet, z.B. auf Schützenfesten usw. Ich schlafe dann mal wenn gerade Luft ist, z.B. bei der Essensausgabe und wenn mal nichts zu tun ist.“ Der Angeklagte sagte ebenfalls aus, dass in den Sommermonaten bis zu 1.000 Bewohner gleichzeitig dort untergebracht waren. Die Security-Mitarbeiter hatten immer mit 4 Kollegen bzw. Kolleginnen Dienst. Der Frühdienst ging von 06:00 – 18:00 Uhr und der Nachtdienst von 18:00 – 06:00 Uhr. Auf die  Frage, wer von dem Problemzimmer alles wüsste, antwortete der Angeklagte: „Alle wussten von diesem Zimmer“. Der Betreiber der Einrichtung, die Sozialmitarbeiter und die Security-Mitarbeiter sowie die Polizei. Auf die Frage, ob die Polizei die Bedeutung dieser Zimmer kannte, antwortete der Angeklagte: „Natürlich wussten die Beamten  das“. Einmal hätten sie die Hilfe der Polizei gebraucht, aber da wurde von dem Polizei-Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass Sie erstmal ihre Arbeit richtig machen sollen und er würde jetzt keinen dahin schicken. Der Angeklagte sagte auch aus, dass nur die Sozial-Mitarbeiter entschieden haben, wer und wie lange dieser in das Problemzimmer gesperrt wird. Mit der ein oder anderen Entscheidung war der Angeklagte nicht einverstanden, sodass zwischen Sozial-Mitarbeitern und der Security Diskussionen entstanden. Das Problemzimmer war wie ein normales Zimmer eingerichtet, nur mit einem Türknauf von innen. Somit konnten die dort untergebrachten Bewohner nicht selbständig das Zimmer verlassen. Die Frage, ob es nur ein einziges Problemzimmer gab beantwortete der Angeklagte damit, dass es anfangs erst nur das eine gab und mit der Zeit noch ein weiteres eingerichtet wurde.

Dann wurde der Angeklagte zu einzelnen Fällen, die ihm zur Last gelegt wurden befragt. Auch hier antwortete der Angeklagte oft damit, dass er es nicht mehr wüsste, da es schon Jahre her sei. In zwei Fällen jedoch gab er zu, einen Bewohner geschlagen zu haben. Im ersten Fall habe er dem Bewohner eine Ohrfeige gegeben. Der Bewohner sei aggressiv gewesen und habe mit einer Flasche Wodka in der Hand dem Angeklagten zu verstehen gegeben, dass er „kampfbereit“ sei. Im zweiten Fall kam der Bewohner sehr betrunken zur Einrichtung zurück und fiel immer auf das Gesicht und die Schulter. Daraufhin nahmen der angeklagte Security-Mitarbeiter und ein Kollege den Bewohner und brachten ihn auf dessen Zimmer, damit er sich nicht weiter durch seine Stürze verletzen konnte. Womit die Security-Mitarbeiter aber nicht gerechnet hatten war, dass der betrunkene Bewohner in seinem Zustand einem Zimmernachbarn eine Kette gestohlen hatte. Deshalb kam es dann im Zimmer zwischen den zwei benachbarten Bewohnern zum Streit. Um diesen Streit schließlich zu beenden, wurde der betrunkene Bewohner in das Problemzimmer verlegt. Auf dem Weg dorthin wurde er immer aggressiver, er trat nach den Security´s und beleidigte diese. Nach einer Weile in dem Problemzimmer wollte sich der angeklagte Security-Mitarbeiter um den Zustand des Bewohners erkundigen. Nach dem öffnen des Problemzimmers stand dieser mit einem Gürtel in der Hand da. Die Gürtelschnalle hing nach unten, er wollte die Security Mitarbeiter angreifen. Der Angeklagte sagte dann aus,  er habe seine körperliche Unversehrtheit in Gefahr gesehen und diese bedrohliche Situation mit Schlägen gegen den Kopf und Tritten gegen den Oberkörper beendet.  Dann wurde die Verhandlung unterbrochen, eine Angeklagte hatte  Kreislaufprobleme. Der nächste Verhandlungstag ist in einer Woche.

Bericht: L.Schneider/wirSiegen.de

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