Bundesweite Einführung der Fahndungs-App in der Bundespolizei

(wS/ots) BRD 13.03.2019 | Fahndungsabfragen in Sekundenschnelle  realisieren

Seit Ende des Jahres 2018 wurden bis heute 1.500 Smartphones mit integrierter Fahndungs-App an die Dienststellen der Bundespolizei ausgeliefert. Dem ging ein erfolgreicher Testlauf voraus, in dem die sichere Infrastruktur aufgebaut und u.a. die Fahndungsabfrage per Smartphone erprobt wurde. Die eigens im Auftrag der Bundespolizei entwickelte Applikation wird ausschließlich auf dienstlichen Smartphones zur Verfügung gestellt. Geplant ist, in den nächsten Jahren insgesamt rund 10.000 Smartphones in Betrieb zu nehmen. Die Fahndungsabfrage per Smartphone wird damit zu einem wichtigen Einsatzinstrument der Bundespolizei.

Mit Hilfe dieser App ist es nun möglich, Fahndungsabfragen in Sekundenschnelle zu realisieren. Hierzu genügt es, das Ausweisdokument vor die im Smartphone integrierte Kamera zu halten (Bild 1). Anschließend können die Daten mit dem Gesamtfahndungsbestand abgeglichen werden. Liegt kein Fahndungseintrag vor, wird dies anhand eines grünen Hakens auf dem Smartphone dargestellt (Bild 2) und die Fahndungsabfrage ist damit beendet.

Wird mindestens ein Treffer in den angefragten Datenbeständen festgestellt, erscheint ein rotes Ausrufezeichen (Bild 3). In einem zusätzlichen Infofenster werden Art und Anzahl der erzielten Personen- und Sachfahndungstreffer dargestellt. Diese Informationen können über den telefonischen Kontakt zur Einsatzzentrale weiter konkretisiert werden. Hierzu genügt ein Klick auf einen Button innerhalb der Applikation.

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Im Gegensatz zur früheren Fahndungsabfrage per Funk oder Telefonanruf, die mitunter mehrere Minuten dauern konnte, benötigt der neue Vorgang nur wenige Sekunden. Somit ist es möglich, die Kontrolldauer bei Fahndungsabfragen stark zu verringern und den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen so gering wie nur möglich zu halten. Ein Ergebnis, dass sowohl im Interesse der kontrollierten Person als auch der Polizisten liegen dürfte.

Da konsequent darauf geachtet wurde, dass nur geringe Datenmengen übertragen werden, ist der Einsatz der Fahndungs-App auch in Regionen mit schlechterer Mobilfunkabdeckung möglich. So stellt die neue Technik eine effektive Ergänzung zur Abfrage via Funk dar.

Die im Rahmen der Entwicklung und des Betriebes der Applikation erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz wurden ausführlich mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten erörtert, umfänglich berücksichtigt und finden Anwendung. Ebenso wurden umfangreiche Vorgaben bzgl. IT-Sicherheit der Infrastruktur und Architektur sowohl des Smartphones als auch des Hintergrundsystems umgesetzt.

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