Olpe – Quadfahrer verletzt sich bei Unfall leicht +Pedelec-Fahrer stürzt und verletzt sich schwer

(wS/ots) Olpe 19.06.2019 | Berichte der Kreispolizeibehörde Olpe vom 19.06.2019

Bereich Olpe/ Wenden/ Drolshagen

Pedelec-Fahrer stürzt und verletzt sich schwer

Olpe- Am Dienstagnachmittag gegen 17.20 Uhr ging bei der Leitstelle ein Notruf ein, bei dem ein 66-Jähriger um Hilfe bat, da er einen Pedelec-Unfall auf einem Waldweg zum Hochbehälter auf dem Rhonardberg hatte. Er gab an, schwer verletzt zu sein. Sofort wurde ein Rettungswagen entsandt und der Betroffene in ein Krankenhaus gebracht. Nach eigenen Angaben hatte sich der Pedelec-Fahrer erschrocken, als ein Reh aus dem Gebüsch sprang. Er bremste daraufhin so stark ab, dass er stürzte.

Bereich Attendorn/Finnentrop

Quadfahrer verletzt sich bei Unfall leicht

Attendorn- Ein Quadunfall hat sich gestern Nachmittag (18. Juni) gegen 16.55 Uhr auf der Ihnestraße in Listerscheid ereignet. Ein 28-Jähriger befuhr mit seinem Quad in einer Gruppe von mehreren Quadfahrern die Straße in Richtung Attendorn. Nach eigenen Angaben erschrak er sich, als er am Ortseingang einen Blitzer sah und bremste deswegen sehr stark ab. Dadurch brach sein Quad aus und geriet nach links auf die Gegenfahrbahn. Der Fahrer sprang noch vom Quad ab. Dieses prallte dann aber gegen einen am Fahrbahnrand in Gegenrichtung geparkten BMW. Dabei verletzte er sich leicht. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus. Es entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.

Beschädigtes Quad

15-Jähriger mit getuntem Roller unterwegs

Attendorn- Am Dienstagabend gegen 20.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein Rollerfahrer auf, der an den Beamten auf der „Hansastraße“ zügig vorbeifuhr. Daraufhin folgten sie ihm, hielten und kontrollierten ihn schließlich auf dem „Pater-Kilian-Weg“. Der 15-Jährige gab sofort an, dass sein Roller „getunt“ sei. Daher überprüften die Polizisten mit einem sogenannten Rollenprüfstand die Höchstgeschwindigkeit. Dabei stellten sie fest, dass der Roller mindestens 80 km/h schnell fahren könne. Der Betroffene verfügte nur über eine Prüfbescheinigung. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine entsprechende Anzeige geschrieben.

Getunter Roller

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