Video: Pilotprojekt beendet – Polizei ab sofort mit Bodycams im täglichen Einsatz

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 31.10.2019 | Nach 2 Jahren Testphase gehen die Bodycams im Kreis in den Alltagseinsatz

Die Kreispolizeibehörde Siegen war eine von 5 Polizeibehörden in NRW, die am Pilotprojekt beteiligt waren.

Man kam zu wichtigen Erkenntnissen in dieser Testphase:
1. Es stellte sich heraus, dass sich die Bodycams sehr schlecht an der Dienstkleidung befestigen ließen, bzw. es sah unansehnlich aus, wenn sie an der Uniform
herunterhingen.

2. Die Beamten und Beamtinnen fanden desweiteren heraus, das diese Bodycams deeskalierend wirken. So gefilmte machen weniger Ärger, da ja alles filmisch dokumentiert wird.

3. Es gab natürlich, wie sollte es anders sein, auch hierbei unerwünschte Nebenwirkungen:

a. Auf jemand, der gefilmt wird, dies aber nicht will, wirkt die Bodycam provozierend

b. Auf technisch Interessierte können Bodycams distanzunterschreitend wirken, weil das für alle sichtbare Display die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Das für das Pilotverfahren gewählte Kameramodell beinhaltet einen Frontmonitor, in dem sich videografierte Personen sehen können. Neben der Transparenz der dienstlichen Handlung hält dies dem Betroffenen im wahrsten Sinne des Wortes auch den Spiegel vor.

Man probierte aus diesem Grund auch Bodycams anderer Hersteller ohne Display aus und hat erkannte andere Probleme aus der Testphase nachgebessert. So ist z.B. die Befestigung an der Kleidung verbessert worden.

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In dem Video sehen sie eine nachgestellte Szene wie die die Bodycam zum Einsatz kommt

Was bringt der Einsatz von Bodycams:
Die Verwendung macht die tägliche Arbeit sicherer und bietet die Möglichkeit, diese Aufnahmen als Beweismittel in ein Strafverfahren einzubringen.

Nehmen die Körperkameras ständig auf?
Eine Daueraufzeichnung findet nicht statt, Aufnahmen werden nur in Einzelfällen gemacht. Sollte sich z.B. bei einer Personenüberprüfung herausstellen, das der Einsatz eskalieren könnte wird die Bodycam eingeschaltet, aber nur so lange, wie es erforderlich ist.

Was geschieht mit den Aufnahmen?
Die Aufzeichnungen werden aufgezeichnet, sobald eine Bodycam auf die Docking-Station aufgesetzt wird. Danach wird aber immer noch entschieden, ob die Aufnahme zur Gefahrenabwehr oder als Beweismittel verwendet werden. In einem Fall wurde eine solche Aufnahme als Beweismittel in ein Strafverfahren eingebracht.

Wie lange werden die Daten gespeichert?
Nach 14 Tagen werden die Daten gelöscht

Über wieviele Bodycams verfügt die Kreispolizeibehörde Siegen?
Derzeit sind es 60 Kameras, bis zum nächsten Jahr soll sich die Zahl aber verdoppeln.

Wird jeder mit einer solchen Bodycam ausgerüstet?
Nein, die Geräte sind mit individuellen Nummern versehen, die vor jeder Schicht einer Person zugeordnet werden.

Wie werden die Kameras bedient?
Sie werden erst einmal mit einem Clip oder mit einem Magneten befestigt und durch Klicken ausgelöst bzw. beendet. Solange die Kamera ein Leuchtsignal abgibt nimmt sie auf. Die Bodycam zeichnet neben dem Bild in HD-Qualität ebenfalls den Ton auf. Neben den Bildaufnahmen gehören Tonaufnahmen zur relevanten Dokumentation einer Situation.

Haben sich die Bodycams in Siegen bewährt?
Es gab nur positive Feedbacks und alle waren von der deeskalierenden Wirkung überzeugt.

Welche Rolle hat die Kreispolizeibehörde Si-Wittgenstein für die Einführung in NRW gespielt?
Als eine von fünf Behörden war Siegen von Anfang an dabei und die Erfahrungen flossen in die wissenschaftliche Begleitung mit ein. Somit hat Siegen maßgeblich zur Einführung der Bodycams beigetragen.

Auf welcher Rechtsgrundlage kommen die Bodycams zum Einsatz?

Der Einsatz von Videokameras zur Gefahrenabwehr durch die Polizei wird durch § 184 Abs. 3 LVwG legitimiert. Danach ist es bei polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Polizei oder eines Dritten möglich, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Dies muss offen erfolgen, also für den Aufgenommenen erkennbar sein. In Ausgestaltung der Vorschrift des §184 LVWG sind die örtlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Aufzeichnen und Speichern der Bild- und Tondaten sowie das Pre-Recording in einer verbindlichen Handlungsanweisung im Detail definiert und klar bestimmt.

Fotos: M. Groß / wirSiegen.de

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