Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten kommen mit Blaulicht und Martinshorn – was ist zu tun?

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 17.11.2019 | Nehmen Sie sich die Minute Zeit und schauen Sie sich auch das Video an

Fragen an Thilo Theis – Polizeibeamter und Dozent für Verkehrsrecht

Hallo Thilo, schön dass Sie Zeit gefunden haben, unsere Fragen zu beantworten. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Einsatzfahrten von Polizei (Anmerkung der Redaktion: Feuerwehren und Rettungsdienste gehören dazu) zu der Frage:

-Wie verhalte ich mich als Autofahrer richtig?

-Was muss ich sogar konkret tun?

Antwort: Wenn sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nähert, ist man verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen. Sinnvoll ist es, vorsichtig zum rechten Fahrbahnrand zu fahren und dort anzuhalten.

Frage: Angenommen, ich stehe an der roten Ampel und von hinten kommt ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn. Was muss ich machen? Darf ich die rote Ampel überfahren?

Antwort: Freie Bahn schaffen kann auch bedeuten, dass ich mit meinem Fahrzeug bei roter Ampel in den Kreuzungsbereich fahren muss. Dabei darf natürlich kein anderer gefährdet oder gar geschädigt werden.

Frage: Muss ich auch über einen Bordstein auf den Gehweg fahren, um einem Polizeifahrzeug Platz zu machen? Was ist, wenn ich mir dabei mein Auto kaputt mache. Wer bezahlt mir z.B. eine zerbeulte Felge?

Antwort: Wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, kommt es oftmals auf Minuten an. Trotzdem schulden die Fahrer und Fahrerinnen von Polizei- und Rettungswagen dem Verkehr Rücksicht. Deshalb ist es nicht notwendig und wird auch rechtlich nicht verlangt, dass man derart schnell nach rechts ausweicht und sich die Reifen oder Felgen beschädigt. Im Schadensfall würde man darauf sitzen bleiben.

Frage: Ganz konkrete Situation auf der Autobahn: Ich fahre innerhalb einer dieser zahlreichen Baustellen. Einsatzfahrzeug nähert sich von hinten und ich kann gar nicht nach rechts ausweichen. Was soll ich tun? Wegbeamen geht ja nicht.

Antwort: In diesem Fall sollte man – jedoch nur wenn es die Verhältnisse erlauben – bis zum Ende der Baustelle fahren und darf dabei sogar die zulässige Höchstgeschwindigkeit moderat überschreiten.

Frage: Und noch eine letzte Situation: Eine Baustelle ist mit Bedarfsampeln geregelt, so dass entweder der Gegenverkehr oder der Richtungsverkehrs fahren kann. Nun ist der Gegenverkehr bereits in den Bereich der Baustelle eingefahren und das Polizeifahrzeug kommt diesem entgegen und müsste eigentlich vor der roten Ampel stehen bleiben. Wie sollte man sich verhalten?

Antwort: Zu einer solchen Situation dürfte es nicht kommen denn in diesem Fall würde ein erheblicher Zeitverlust dadurch eintreten, dass eine Partei rückwärtsfahren muss. Hier, wie bei allen Sonderrechtsfahrten, ist großer Wert auf vorausschauendes Fahren zu legen. Im Übrigen müssen alle Fahrerinnen und Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen der Rettungsdienste, also Rotes Kreuz, Feuerwehr usw. mindestens einmal im Jahr an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen und werden dort über die besonderen Gefahren von Sonderrechtsfahrten informiert.

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