Fördermittel stehen Krankenhäusern vorzeitig zur Verfügung

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 01.04.2020 | Fördermittel stehen Krankenhäusern vorzeitig zur Verfügung

Mit einer vorgezogenen Auszahlung der Fördermittel reagiert das Land NRW auf die besondere Situation der Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie. 81 Bescheide für die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter und die Gewährung einer Baupauschale wurden gestern (31.3.) von der Bezirksregierung Arnsberg erstellt und den Krankenhausträgerinnen und -trägern vorab per E-Mail zugestellt.

Insgesamt werden damit Fördermittel für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter in Höhe von rund 84.002.664 Euro und für die Baupauschale in Höhe von rund 53.444.848 Euro bewilligt. In den vergangenen Jahren wurden Fördermittel pro Quartal (kurzfristige Anlagegüter) bzw. in der Jahresmitte (Baupauschale) ausgezahlt. In diesem Jahr wird die gesamte Auszahlung der Fördermittel auf den Beginn des zweiten Quartals vorgezogen.

Damit werden die Krankenhäuser in diesem Jahr in die Lage versetzt, die Pauschalfördermittel ausnahmsweise zur Zwischenfinanzierung von Ausgaben, die infolge der Coronavirus-Pandemie entstehen, sowie zur Sicherstellung der Liquidität einzusetzen.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft der Bescheide. Die Bestandskraft kann durch Vorlage eines Rechtsbehelfsverzichts vorzeitig herbeigeführt werden. So können die Krankenhäuser zeitnah die Fördermittel in Anspruch nehmen.

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