Abstand halten bleibt oberstes Gebot

(wS/red) Bad Berleburg 11.05.2020 | Abstand halten bleibt oberstes Gebot

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bad Berleburg hat die neue Verordnung des Landes NRW am Wochenende gesichtet. Die Vorgaben für gastronomische Betriebe stellen alle Beteiligten vor Herausforderungen.

Die neue Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war am Montagmorgen Thema in der Videokonferenz des SAE (Stab für außergewöhnliche Ereignisse). Das Dokument war in der Nacht von Freitag auf Samstag bei der Stadt Bad Berleburg eingegangen. Darin sind die seit Montag geltenden Regelungen festgehalten. Oberstes Gebot hat nach wie vor der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen.

Eine zentrale Änderung ist, dass gastronomische Betriebe wieder öffnen dürfen – allerdings unter strengen Auflagen. Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Gastronomie, Friseurbetriebe etc. sind neben der neuen Verordnung auch auf der Internet-Seite der Stadt Bad Berleburg www.bad-berleburg.de zu finden. Alle Betriebe müssen auf Basis dieser Vorgaben ein individuelles Konzept entwickeln.

Erste Gespräche zwischen Gastronomen und der Verwaltung haben bereits gezeigt, dass dies für viele eine besondere Herausforderung ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt stehen hierzu im Austausch und unterstützen bei Fragen und Unsicherheiten so gut wie möglich. Auf die konkreten Vorgaben für Beherbergungsbetriebe seitens des Landes NRW wartet die Verwaltung allerdings noch.

Weitere Änderungen in der neuen Verordnung sind:

· Die Kontaktbeschränkung wurde gelockert: Nun dürfen Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam in der Öffentlichkeit sein.

· Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen sind erlaubt, wenn Vorkehrungen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts getroffen sowie der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen strenge Hygienekonzepte vorgelegt werden.

· Sitzungen rechtlich vorgesehener Gremien von Institutionen, Gesellschaften, Parteien und Vereinen sind ebenfalls wieder möglich. Dafür müssen ebenfalls geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts getroffen und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

· „Körpernahe Dienstleistungen“, z.B. bei Kosmetikern, in Nagel- oder Sonnenstudios, dürfen unter Auflagen wieder erbracht werden.

· Die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel wurde aufgehoben. Damit dürfen alle Geschäfte in Bad Berleburg auf der gesamten Ladenfläche öffnen.

Derzeit bereitet die Stadt Bad Berleburg die Öffnung der Sportstätten vor. Hierzu befindet sie sich im Austausch mit den betreffenden Vereinen und den Nachbarkommunen in Siegen-Wittgenstein. Es wird eine Öffnung am kommenden Montag, 18. Mai, angestrebt. Ein möglichst gemeinsames Vorgehen soll es auch bei der Öffnung der Freibäder geben. Dort darf laut der aktuellen Verordnung ab dem 20. Mai wieder gebadet werden. Konkrete Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen die Bäder öffnen dürfen, sind im Moment in Abstimmung und sollen laut NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach in den kommenden Tagen vorgelegt werden.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]