Familienbad Freier Grund öffnet mit reglementierten Besucherzahlen und Badezeiten

(wS/red) Neunkirchen 19.05.2020 | Das Familienbad Freier Grund öffnet am kommenden Dienstag, dem 2. Juni, seine Pforten. Diese Nachricht wird nicht nur diejenigen freuen, die die Sommermonate ohnehin im Salchendorfer Freibad genießen wollten, sondern auch diejenigen, deren (Auslands)Urlaub des Coronavirus wegen „ins Wasser gefallen“ ist. Ein Miniurlaub vor Ort ist möglich. Allerdings gibt es einige Auflagen, die eingehalten werden müssen, um eine Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.
„Die Regelungen, die das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium am Sonntag für den Betrieb von Freibädern veröffentlich hat, sind leider sehr schwammig“, erklärt Bürgermeister Dr. Bernhard Baumann. „Zwar zählen Schwimmbäder zu den saubersten Sportstätten überhaupt, da sie einem sehr strengen Hygienereglement unterliegen, für uns sind allerdings die Rahmenbedingungen entscheidend. Wir möchten die Menschen selbstverständlich keiner Ansteckungsgefahr aussetzen“, betont der Verwaltungschef. Um eine Regelung zu erarbeiten, die den Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung entspricht und einen Badbetrieb erlaubt, der für die Besucherinnen und Besucher zumutbar ist, hatten sich die Entscheidungsträger aus Verwaltung und Familienbad intensiv beraten und einen gangbaren Weg gefunden.
Der Badbetrieb des Freibades startet am Dienstag nach Pfingsten zunächst mit 400 Badegästen und einer maximalen Badedauer von 3 Stunden. Diese Maßgaben gelten bis einschließlich 13. Juni. Sollte sich die Zahl der Infizierten und die Zahl der Reproduktionen, auch als R-Wert bekannt, nicht erhöhen, kann die Zahl der eingelassenen Badegäste sukzessive ausgeweitet werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings auch die Mitarbeit der Freibadbesucher: Wie im Restaurant oder beim Friseurbesuch müssen am Eingang des Familienbades Anschrift und Rufnummer hinterlassen werden. Die Zahl der auf dem Gelände befindlichen Besucher wird mittels eines Chips ermittelt, den die Besucher am Eingang erhalten und beim Verlassen des Bades wieder abgeben. Die Begrenzung der täglichen Badezeit auf 3 Stunden soll möglichst vielen Schwimmfans und Sonnenanbetern den Aufenthalt im Bad ermöglichen. Im Schwimmer- sowie im Nichtschwimmerbecken dürfen sich zugleich jeweils maximal 40 Personen aufhalten. Wenn die Kleinsten im Planschbecken spielen, ist eine Aufsichtsperson notwendig, die darauf achtet, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden. Die Abstandsregelung von 1,50 Meter gilt selbstverständlich auch in allen Räumlichkeiten und auf dem gesamten Gelände. Im Gebäude (vor dem Kiosk, im Bereich der Umkleiden, auf den Gängen, vor den WC-Anlagen) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
„Das Familienbad ist ein Zuschussgeschäft. Es während der vergangenen Wochen geschlossen zu halten und jetzt – unter Berücksichtigung zahlreicher Auflagen – nur eingeschränkt zu öffnen, wird ein weiteres Defizit im Haushalt nach sich ziehen“, weiß Geschäftsführer Marco Schwunk. „Dennoch ist es uns ein Anliegen, den Menschen vor Ort die Möglichkeit zum Schwimmbadbesuch zu geben. Allerdings sind wir auch auf deren Unterstützung angewiesen. Wir können das Bad nur offenhalten, wenn sich alle an die Auflagen halten“, appelliert er an die Besucherinnen und Besucher.
Auch für bereits erworbene Saisonkarten wurde eine sinnvolle Lösung getroffen: Die Karten können selbstverständlich für die laufende Saison genutzt werden. Wer dies nicht möchte, kann sie in der Zeit vom 2. bis 13. Juni an der Schwimmbadkasse abstempeln und somit auf das nächste Jahr übertragen lassen. Alternativ kann die Karte während der ersten beiden Öffnungswochen an der Kasse zurückgegeben werden.
Für weitere Informationen steht die Sachbearbeiterin für das Familienbad, Sandra Wollin, unter der Telefonnummer 02735 767-502 gern zur Verfügung.

Foto: Gemeinde Neunkirchen

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