Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs der LGK

(wS/red) Kreuztal 13.05.2020 | Konzept zur Wiederaufnahme des Leichtathletiktrainings der LG Kindelsberg Kreuztal e.V.

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan vom 06. Mai 2020 wurde von der Landesregierung ein Plan zur Lockerung der Beschränkungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie beschlossen, der eine stufenweise Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb der Sportvereine in NRW vorsieht. Teil dieses Plans ist die Vorlage und Einhaltung eines Trainings- und Hygienekonzepts. Dieser Vorgabe entsprechend, legt die LG Kindelsberg Kreuztal e.V. folgendes Konzept vor.

Dieses Konzept orientiert sich an folgenden Grundlagen: 

<Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) inklusive aller zugehörigen Verordnungen in aktueller Fassung.

<Die Erläuterungen der NRW-Sportministerin Frau Andrea Milz vom 07. Mai 2020 zur Lockerung der Maßnahmen und deren Umsetzung im Vereinssport.

<Die „Hinweise zur Wiederaufnahme des Trainings in der Leichtathletik“ des Fußball- und Leichtathletik Verbandes Westfalen vom 08. Mai 2020, die mit dem Landessportbund NRW und der Landesregierung NRW abgestimmt sind (siehe auch Erläuterung Frau Milz).

Hygienekonzept 

<Grundsätzlich werden die Hygienebedingungen der CoronaSchVO eingehalten und umgesetzt.

<Jeder Athlet erhält eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienestandards. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Trainer nach Vorgaben dieses Konzepts.

<Außerdem erhält jeder Athlet einen Fragebogen zur Einschätzung des SARS-CoV-2 Risikos. Dieser Fragebogen muss vor einer Teilnahme am Training ausgefüllt und dem Trainer übergeben werden. Bei Änderungen ist eine unverzügliche Meldung an den Trainer zwingend vorgeschrieben.

<Bei Feststellung von Krankheitssymptomen, ist eine Teilnahme am Training ausgeschlossen. Im Zweifel wird dies vom zuständigen Trainer entschieden.

<Sanitäre Anlagen bleiben geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

<Grundsätzlich soll das Training vorzugsweise ohne die Nutzung von Geräten durchgeführt werden. Für notwendige Geräte gelten folgende Nutzungsbestimmungen.

<Wenn möglich sollen vorzugsweise private Geräte genutzt werden (z.B. Therabänder, die Athleten selbst zum Training mitbringen).

<Im Übrigen wird zwischen allgemein und personenbezogen genutzten Geräten unterschieden:

◦ Allgemein genutzte Geräte: ▪ Diese Geräte umfassen alle Gegenstände, die innerhalb eines Trainings von mehreren Athleten genutzt werden müssen (z.B. Hürden, Harken, Besen). ▪ Diese Geräte werden ausschließlich von einer Person genutzt bzw. aufgebaut (z.B. Trainer) und nach Abschluss des Trainings desinfiziert.

◦ Personenbezogen genutzte Geräte: ▪ Diese Geräte umfassen alle Gegenstände, die von einem Athleten innerhalb eines Trainings alleine genutzt werden müssen und ein Kontakt unvermeidlich ist (z.B. Startblöcke, Wurfgeräte, Medizinbälle). ▪ Diese Geräte werden jedem Athleten individuell für die gesamte Trainingseinheit zugeordnet. ▪ Der Athlet desinfiziert nach Abschluss des Trainings sein personenbezogenes Gerät.

Abstandsregeln

<Zentrale Bedeutung der CoronaSchVO ist die Einhaltung eines Mindestabstandes zur Vermeidung von Infektionsrisiken.

<Der Trainingsbetrieb wird mit einem Mindestabstand von 2m durchgeführt.

Um diese Abstände einhalten zu können, wird das Stadion in mehrere Trainingsbereiche unterteilt:

◦ Zielgerade ◦ Tribüne / Treppen

◦ 200m-Kurve (inklusive Platz außerhalb der Bahn)

◦ Weitsprung-/Stabhochsprung-Feld

◦ Gegengerade

◦ Weitsprunganlage an der Gegengeraden

◦ 400m-Kurve (inklusive Platz außerhalb der Bahn und untere Kugelstoßanlage)

◦ Rasenplatz und Hochsprung-/Speer-/Diskuswurf-Feld

◦ Mehrzweckplatz auf der Nebenanlage

◦ Kugelstoßanlagen auf der Nebenanlage

<In jedem Trainingsbereich kann zeitgleich immer nur 1 Trainingsgruppe trainieren. Eine solche Trainingsgruppe besteht aus maximal 5 Athleten und 1 Trainer.

<Die Aufteilung der Trainingsgruppen wird in einem Belegungsplan festgelegt, der wöchentlich aktualisiert wird.

<Jeder Trainer protokolliert die Teilnehmer einer Trainingseinheit und meldet diese wöchentlich dem Sportwart der LG Kindelsberg Kreuztal e.V. So sind mögliche Infektionsketten nachvollziehbar.

<Bei Läufen und Sprints mehrerer Athleten wird 1 Bahn zwischen den Athleten freigehalten.

<Laufgruppen können aufgrund ihrer Charakteristik nicht gleichzeitig mit anderen Trainingsgruppen im Stadion trainieren. Zu diesem Zweck werden eigene Trainingszeiten abgestimmt, in denen Läufer unter besonderen Vorgaben auf der Rundbahn trainieren können (siehe Belegungsplan).

◦ Hintereinander laufende Läufer müssen einen Abstand von 15m einhalten.

◦ Nebeneinander laufende Läufer müssen, wie im übrigen Training auch, einen Abstand von 2m einhalten (1 Bahn frei). Dies gilt z.B. zum Überholen auf der Rundbahn.

<Im Falle schlechter Witterungsbedingungen (z.B. Regen) und einer Unterbrechung des Trainings wird die Tribüne in Bereiche von 15m Breite eingeteilt. Diese Bereiche werden den Trainingsgruppen zugeteilt. Die Athleten können sich für die Zeit der Unterbrechung unterstellen. Eine Fortführung des Trainings unter der Tribüne ist nicht möglich.
Dieses Konzept gilt mit sofortiger Wirkung. Sollten sich im weiteren Zeitverlauf Änderungen in der CoronaSchVO oder anderen in diesem Zusammenhang stehenden Verordnungen ergeben, wird das Konzept entsprechend angepasst.

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