Lärm- und Alkohol-Exzesse – Rathaus-Bereich und Siegstufen an Wochenenden nachts gesperrt

(wS/si) Siegen 20.08.2020 | Weil es zuletzt an den Wochenenden in der Oberstadt im Bereich des Rathausplatzes /
Fissmer-Anlage zu massiven Lärmbelästigungen und alkoholbedingten gewalttätigen
Auseinandersetzungen gekommen ist, sperrt die Stadt Siegen den Bereich am
Wochenende ab 23.00 Uhr. Hierfür hat die Stadt Siegen als örtliche Ordnungsbehörde
eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Auch auf den Bereich der Stufenanlage an
der Sieg in der Unterstadt wird die neue Regelung angewendet.

Das Aufenthaltsverbot gilt freitags und samstags von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr früh am
Folgetag; davon ausgenommen sind die Außenbereiche der Gastronomie sowie die
Flächen von genehmigten Veranstaltungen. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 21.
August 2020, in Kraft und gilt somit schon für das kommende Wochenende. Gültig ist sie
bis 30. September 2020.

Polizeikontrollen in der Siegener-Oberstadt – Foto: wirSiegen.de

Auf das Vorgehen haben sich die zuständigen Fachabteilungen innerhalb der
Stadtverwaltung geeinigt und mit der Kreispolizeibehörde abgestimmt. Damit die
genannten Plätze nach 23.00 Uhr nicht wieder bevölkert werden, wird zusätzlich ein
privates Sicherheitsunternehmen im Auftrag der Stadt Siegen eingesetzt. Außerdem wird
ein bewirtschafteter Toilettenwagen im Bereich der Mitarbeiter-Parkplätze oberhalb des
Rathauses aufgestellt, zusätzlich zu den vorhandenen Toiletten. Auch das
Durchfahrtverbot der Löhrstraße freitags und samstags von 20.00 bis 6.00 Uhr bleibt
bestehen, die Straße ist nur für Anlieger geöffnet.

Bürgermeister Steffen Mues dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei,
des Ordnungsamtes und dem Rettungsdienst der Feuerwehr: „Die Ordnungs- wie die
Rettungskräfte haben gerade an den beiden letzten Wochenenden Enormes geleistet und
sind teilweise selbst verbal wie körperlich angegangen worden. Diese Mitmenschen sind
zwar in einer deutlichen Minderheit, aber sind dafür umso aggressiver aufgetreten. Wenn
sich ein Teil der Feiernden so offensichtlich rücksichtslos im Hinblick auf Anwohner und
andere Menschen verhält, bleibt uns keine andere Wahl, als diese Bereiche zu sperren.“

Siegufer Siegen – Foto: wirSiegen.de

Am Rathausplatzes/Fissmer-Anlage wird der gesperrte Bereich durch die Straßen Markt, Kornmarkt, Neumarkt und Pfarrstraße begrenzt, im Bereich der neuen Stufenanlage
durch die Brüder-Busch-Straße, die Bahnhofstraße, den Kunstweg, den Jakob-Scheiner-
Platz und die Hindenburgstraße. Zur Begründung des Vorgehens heißt es in der
Allgemeinverfügung, dass sich „Einzelpersonen und Personengruppen in den genannten
Bereichen zusammenfanden, um dort teilweise exzessiv Alkohol zu konsumieren und bis
tief in die Nacht hinein die Nachtruhe der umliegenden Anwohner mehr als erheblich
durch lautes Grölen, Abspielen von Musik störten. Mit dem hohen Alkoholkonsum sank
bei diesen Personengruppen die verhaltensrelevante Hemmschwelle, so dass sie
wiederholt durch ihr lautstarkes Auftreten und trunkenheitsbedingtes Verhalten
Anwohner belästigten.“

Der Bereich des Rathausplatzes sei in Folge des Aufenthaltes mit erheblicher Vermüllung
versehen, welche jeweils am nächsten Morgen entsorgt werden musste. Die öffentlichen
Toilettenanlagen wurden weiterhin nur von Teilen der Besucher genutzt, vielmehr wurde,
so die Allgemeinverfügung, eine „erhebliche Verschmutzung der umliegenden Anlage und auch privater Bereiche durch sogenannte ‚Wildpinkler‘ festgestellt“. Ebenfalls komme es
in den genannten Bereichen zu erheblichen Lärmbelästigungen bis weit nach Mitternacht,
teilweise bis in die frühen Morgenstunden. Die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr
wird hier dauerhaft gestört.

 

Ordnungsdezernent Arne Fries: „Leider haben unsere konkreten Maßnahmen – die
verstärkte Ausleuchtung und das Aufstellen von mehr und größeren Mülleimern – sowie
Appelle und Ermahnungen nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Daher müssen wir
diesen Weg jetzt gehen.“ Fries kündigte zudem an, dass der Ordnungsdienst Verstöße
konsequent ahnden werde.

Die Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Homepage unter
www.siegen.de/bekanntmachungen einsehbar.

[plista widgetname=plista_widget_slide]