Auswirkungen der neuen Corona-Regelungen auf den Kultur- und Sportbereich der Stadt Siegen

(wS/red) Siegen 31.10.2020 | Die neue CoronaSchVO NW hat u.a. Auswirkungen auf den Bereich der kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen in Verantwortung der Stadt Siegen

Das Siegerlandmuseum ist ab Montag bis zum 30. November2020 geschlossen. Die Schließung gilt auch für die städtische Galerie Haus Seel, die nach Sanierung am 7. November 2020 wieder eröffnet werden sollte.

Die Fritz-Busch-Musikschule in der Frankfurter Straße ist ebenfalls ab Montag geschlossen. Der Unterricht findet, wie bereits beim ersten Lockdown, digital statt.

Die VHS Siegen stellt ihre Kurse ein mit Ausnahme von Integrationskursen. Prüfungen werden durchgeführt. Online-Kurse werden fortgesetzt.

Geöffnet ist weiterhin das Stadtarchiv. Nutzer sollten ihren Besuch jedoch anmelden. Die Anzahl der Plätze im Lesesaal ist begrenzt. Der vom Stadtarchiv für den 26. November vorgesehene Vortrag zur reformierten Linie des Hauses Nassau-Siegen muss entfallen.

Geöffnet bleibt ebenfalls die Stadtbibliothek. Auch hier gilt eine Begrenzung der Besucherzahlen im Leseraum. Deshalb wird bereits am Eingang zum KrönchenCenter eine Einlasskontrolle durchgeführt.

KulturSiegen sagt das für den 7. November 2020 vorgesehene Konzert in der Reihe world music nights mit Spielort Martinikirche ab. Verschoben werden muss die „Nacht der Musik“, die am 14. November 2020 stattfinden sollte. Der Nachholtermin wird voraussichtlich im März 2021 stattfinden.

Hallenbäder/Schwimmunterricht:

Die neue CoronaSchutzVO NW zu den Beschlüssen des Bundes ist ab Montag, 2. November, gültig. Danach gilt (§9) : Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. (…) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. Auch in der Stadt Siegen bleiben deshalb ab Montag, 2. November 2020, die Sporthallen, Sportplätze und die Hallenbäder für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen.

Auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Vereinsheime etc.), Duschen und Umkleiden ist unzulässig. Die städtische Sport- und Bäderabteilung hat die Vereine bereits informiert. Die städtischen Hallenbäder bleiben für den Schwimmunterricht der Schulen geöffnet, der Schwimmunterricht kann zu den gewohnten Schwimmzeiten stattfinden.

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