Kreis Siegen-Wittgenstein legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 14.04.2021 | Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft / Gesundheitsministerium sagt Kreis entsprechende Landesverordnung zu

Der Kreis Siegen-Wittgenstein legt Beschwerde gegen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein, das am heutigen Mittwoch zwei Anträgen gegen die Ausgangsbeschränkungen stattgegeben hat, die der Kreis in seiner Allgemeinverfügung vom 9. April 2021 zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus erlassen hat. Mit dieser Allgemeinverfügung setzt der Kreis die so genannte „Notbremse“ um, die in Kreisen mit besonders hohen 7-Tages-Inzidenzen die weitere Ausbreitung des Cornavirus abbremsen soll. Auch nach den heutigen Beschlüssen bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises weiter in Kraft. Das bedeutet, dass die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie die Polizei die Ausgangsbeschränkungen auch weiterhin kontrollieren werden.

„Mit der Allgemeinverfügung haben wir passgenaue Maßnahmen für die Situation bei uns in Siegen-Wittgenstein ergriffen, die die Maßnahmen in der Coronaschutzverordnung des Landes ergänzen“, erläutert Landrat Andreas Müller: „Unsere 7-Tages-Inzidenz liegt zuletzt immer um die 200 – im Moment deutlich darüber – und in unseren Krankenhäusern werden mehr als 100 Covid-19-Patienten behandelt. Bundesweit haben Intensivmediziner in den letzten Tagen erneut einen Notruf veröffentlicht und härtere Maßnahmen gefordert, weil es in immer mehr Krankenhäusern kaum noch freie Betten für den nächsten Herzinfarkt, Verkehrsunfall oder Covid-19-Patienten gibt“, betont der Landrat: „Ganz offenbar haben die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer nachhaltigen Senkung der Neuinfektionen geführt. Deshalb sind wir zum Handeln gezwungen, um Menschenleben zu schützen und zu retten.“

Müller macht deutlich, dass die dauerhafte Absenkung der Zahl der Neuinfektionen nur durch ein ganzes Maßnahmen-Bündel möglich sein wird. So enthält die Allgemeinverfügung des Kreises u.a. auch Kontaktbeschränkungen im häuslichen Umfeld (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten), Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam unterwegs sind, oder einen Pandemiebetrieb in der Kinder- und Jugendhilfe.

„Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muten uns seit 14 Monaten viel zu. Die Ausgangsbeschränkungen machen hier keine Ausnahme, auch wenn sie für viele vermutlich nicht einmal der gravierendste Einschnitt ins Privatleben sind. Ausgangsbeschränkungen alleine werden auch die weitere Ausbreitung des Coronavirus nicht stoppen können. Das gilt aber auch für jede einzelne andere Maßnahme. Sie sind lediglich Bausteine in einem Gesamtkonzept, das mit all seinen Facetten hoffentlich zur Senkung der Neuinfektionen führen wird“, betont der Landrat.

Müller erläutert, dass das auch vom Verwaltungsgericht grundsätzlich so gesehen wird: „Das Gericht hat uns bescheinigt, dass wir mit der Ausgangssperre einen legitimen Zweck verfolgen. Die Ausgangsbeschränkungen seien grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Zudem kommt auch das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, das mit den Ausgangsbeschränkungen eine gewisse Abschwächung der weiteren Ausbreitung von Infektionen zu erwarten ist“, so Müller: „Am Ende hat das Gericht aber entschieden, dass wir noch detaillierter begründen müssen, inwieweit private Kontakte zur Nachtzeit außerhalb von Unterkünften einen Anteil am Infektionsgeschehen aufweisen.“

Schon vor der Einführung der Ausgangsbeschränkungen hatte Landrat Andreas Müller bei der Landesregierung darauf gedrungen, diese Maßnahme in einer Verordnung des Landes zu verankern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes hat das NRW-Gesundheitsministerium dem Kreis dies am heutigen Tage nun auch zugesagt. „Diese Zusage war für mich dann auch das entscheidende Argument, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzulegen“, sagt Müller: „Wir brauchen in solchen grundlegenden Fragen eine Rechtssicherheit, die mit einer Allgemeinverfügung eines Kreises kaum herzustellen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Kreis Siegen-Wittgenstein in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einlegen.“ Das Verfahren geht damit zum Oberverwaltungsgericht in Münster.

Unabhängig von allen rechtlichen Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes oder der Allgemeinverfügung des Kreises macht der Landrat noch einmal deutlich: „Wir werden die Corona-Pandemie nur dann besiegen, wenn möglichst viele Menschen mitziehen, sich weiterhin an die Regeln halten und Kontakte meiden. Allen, die das bisher so diszipliniert getan haben, möchte ich noch einmal ganz ausdrücklich danken! Mir ist bewusst, dass schärfere Maßnahmen auch immer diejenigen treffen, die sich bisher schon an die Regeln halten. Notwendig sind sie aber leider trotzdem, weil es immer noch Menschen gibt, die alle Vorsichtsmaßnahmen ignorieren und durch ihr Verhalten zu Pandemietreibern werden. Deshalb appelliere ich noch einmal an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen von uns in Siegen-Wittgenstein: Halten Sie sich weiterhin konsequent an die AHAL-Regeln: Abstand halten, Händehygiene beachten, Mund und Nase bedecken und Lüften. Und wenn wir zudem noch für einige Wochen unsere Kontakte auf ein Minimum beschränken, können wir das Virus in absehbarer Zeit besiegen.“

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