Neues Abfallwirtschaftskonzept 2022 bis 2026

(wS/Si) Siegen-Wittgenstein 19.11.2021 | Weniger Müll, bessere Trennung, höhere Recyclingquote

Kreis erarbeitet neues Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2022 bis 2026

„Wohin mit all dem Müll? Müssen überhaupt so viele Abfälle produziert werden? Und wenn Müll unvermeidbar ist, kann der nicht viel besser recycelt werden? Das alles sind Fragen, die wir uns nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes stellen müssen, sondern einfach auch deshalb, weil Rohstoffe nicht unbegrenzt verfügbar sind und ihre unnötige Verschwendung eine Sünde an künftigen Generationen“, erläutert Landrat Andreas Müller: „Deshalb sind Müllvermeidung und ein besseres Recycling ganz zentrale Zukunftsaufgaben, die wir als Kreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden angehen müssen. Denn Abfälle sind in vielen Fällen Wertstoffe, die wir uns nutzbar machen müssen.“

Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit ein Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2022 bis 2026. Anfang kommenden Jahres soll dieses fertig sein, um dann im ersten Halbjahr die elf Städte und Gemeinden zu den Überlegungen des Kreises anhören zu können. Einen Vorentwurf wird der Umweltausschuss des Kreises aber schon in seiner Sitzung am 2. Dezember erstmals beraten.

Rechtliche Basis des Abfallwirtschaftskonzepts ist das in den letzten Jahren umfangreich überarbeitete Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes. Damit wird ein Systemwechsel hin zu einer Kreislaufwirtschaft eingeleitet. Wichtigstes Ziel ist die Vermeidung von Abfällen. Vorhandene Abfälle sollen zur Wiederverwertung vorbereitet und recycelt werden. Wo Recycling nicht möglich ist, soll eine thermische Verwertung – sprich die Verbrennung – erfolgen. Danach noch vorhandene Abfälle müssen auf Deponien eingelagert werden.

Ganz praktisch sind die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch neue Vorgaben verpflichtet, die in privaten Haushaltungen angefallenen Abfälle getrennt nach Bio- und Grünabfällen, Kunststoffabfällen, Metallabfällen, Papierabfällen, Glas und ab 1. Januar 2025 auch nach Textilabfälle einzusammeln. Auch der Sperrmüll soll so eingesammelt werden, dass ein Recycling der einzelnen Bestandteile möglich ist.

All diese Vorgaben zielen darauf ab, insgesamt einen höheren Anteil der Siedlungsabfälle wiederzuverwerten. Aktuell gilt das für 50 Gewichtsprozent der Abfälle. Dieser Wert steigt bis 2035 auf 65 Gewichtsprozent. Ab dem gleichen Jahr darf die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien höchstens noch 10 Gewichtsprozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens betragen.

„Die Verminderung des Restabfalls um 5 Prozent bis zum Jahr 2025 ist auch ein Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie des Kreises Siegen-Wittgenstein“, erläutert Arno Wied, Umweltdezernent des Kreises: „Die Einführung der Wertstofftonne, der Getrenntsammlung von Textilien, die gesteigerte Sammlung von Bio- und Grünabfällen sowie eine optimierte Erfassung von gefährlichen Abfällen sind Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.“

In der Vorlage für den Umweltausschuss führt die Kreisverwaltung die einzelnen Handlungsfelder mit ihren jeweiligen Herausforderungen und Zielen auf.

Zum Beispiel beim Bioabfall. Hier darf der Gehalt an Fremdstoffen künftig nur noch 0,5 Prozent betragen. Zudem ist eine kreisweit einheitliche und konsequentere Handhabung bei der Befreiung von der Anschlusspflicht an die Biotonne aus Sicht des Kreises erforderlich, um die Entsorgung von Bioabfall in der Restmülltonne überflüssig zu machen und damit zu vermeiden. Daneben hält es der Kreis für sinnvoll, den privaten Haushalten mehr dezentrale Möglichkeiten zur Entsorgung von Grünabfällen anzubieten.

Bei den Wertstoffen plädiert der Kreis für die Einführung einer Wertstofftonne, weil den Bürgerinnen und Bürgern bis heute nur schwer zu vermitteln sei, dass Verpackungen in die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack dürfen, die gleichen Wertstoffe, die nicht Verpackungen sind, aber nicht mit der gleichen Konsequenz gesammelt und verwertet werden, sondern oft im Restmüll landen.

Für Textilabfälle muss bis 2025 im Kreisgebiet eine einheitliche Sammelinfrastruktur aufgebaut werden.

Beim Sperrmüll sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine getrennte Sammlung vor, die ein Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht. Hier gibt es aus Sicht des Kreises verschiedene Möglichkeiten, dies umzusetzen. Die notwendige Differenzierung könne bei der Anlieferung, an der Annahmestelle, aber auch bei der Abholung an der Straße, oder durchaus auch unmittelbar in der Wohnung des Eigentümers erfolgen. Darüber hinaus sollen aber auch noch weitreichendere Lösungen wie z.B. der Betrieb oder die Kooperation mit Mitnahmehöfen oder Second-Hand-Läden genutzt werden. Ein entsprechendes Konzept will der Kreis bis 2023 erarbeiten.

Zudem geht die Kreisverwaltung in ihrer Vorlage und dem neuen Abfallwirtschaftskonzept auf einen weiteren Aspekt des erneuerten Abfallwirtschaftsgesetzes ein: Die Pflicht zur Abfallberatung wird inhaltlich deutlich ausgeweitet. Dabei bildet die Abfallvermeidung einen Schwerpunkt. „Deshalb werden die Themen Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Getrenntsammlung, schonende Sperrmüllsammlung und Littering (achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen vor allem im öffentlichen Raum) künftig verstärkt zum Gegenstand kommunaler Öffentlichkeitsarbeit werden müssen“, betont Umweltdezernent Arno Wied.

Um all das umzusetzen, gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein einen Arbeitskreis „kommunale Abfallwirtschaft Siegen-Wittgenstein“. In dem sind sowohl der Kreis als auch alle elf kreisangehörigen Kommunen vertreten. Der Arbeitskreis hat sich der Aufgabe angenommen, die vorhandenen Müllsammelsysteme rechtskonform weiterzuentwickeln, die dazu notwendigen Verträge im erforderlichen Umfang zu harmonisieren, die Maßnahmen umzusetzen und Konzepte zur Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten.

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