Landtagswahl – Informationen zur Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl

(wS/si) Siegen 30.03.2022 | Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 11.
April 2022, versandt.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes
(LWahlG), wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 15. Mai
2004 geboren ist) und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022)
in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich
aufhält. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. April 2022
Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis
aufgenommen. Sofern bis Freitag, 22. April, keine Wahlbenachrichtigung
zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu
setzen, Telefon: (0271) 404-1000, E-Mail: wahlen@siegen.de. Die
Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe im Wahllokal mitgebracht
werden. Alternativ können Wahlberechtigte jedoch auch ihren Personalausweis
oder Reisepass vorlegen.
Informationen zur Briefwahl
Die Stadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 126 Siegen-Wittgenstein I. Wer
innerhalb dieses Wahlkreises durch Briefwahl oder in einem anderen
Stimmbezirk als auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen wählen möchte, kann
das unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der
vollständigen Anschrift (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) beim Siegener
Wahlbüro beantragen. Dies ist möglich per E-Mail an wahlen@siegen.de,
persönlich im Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen (geöffnet ab Montag,
11. April), mittels eines frankierten Postbriefes (Adresse: Stadt Siegen, Wahlbüro,
Markt 2, 57072 Siegen) oder per Telefax an (0271) 404-1489 (jeweils formlos
oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Es können
mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Darüber hinaus kann ab
Montag, 11. April 2022, der Online-Briefwahlantrag genutzt werden, und zwar
bis Freitag, 13. Mai, 12.00 Uhr. Danach kann eine postalische Zusendung nicht
mehr gewährleistet werden. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im
Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch
telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bei Vorlage des Personalausweises können Wahlberechtigte ab Montag, 11.
April, bereits im Wahlbüro ihre Stimme abgeben. Sollten sie zwischenzeitlich
verreisen und vor dem Wahlwochenende am 14./15. Mai 2022 nicht mehr
zurückkehren, geben sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass
der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai 2022 um 18.00 Uhr im
Rathaus Siegen (Markt 2, 57072 Siegen) eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte,
muss eine schriftliche Berechtigung vorzeigen. Die Berechtigung kann formlos
oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden.
Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis
Freitag, 13. Mai, um 18.00 Uhr beantragt werden. Im Fall einer nachgewiesenen
plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00
Uhr, beantragt werden. Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, das ihm der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 14. Mai 2022)
um 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wichtiger Hinweis:
Vor dem Hintergrund der bestehenden Zutrittsbeschränkungen in den
städtischen Rathäusern besteht für die bevorstehende Landtagswahl lediglich im
Wahlbüro im Rathaus Siegen, Ratssaal, Rathaus/Markt 2, 57072 Siegen, die
Möglichkeit, vor Ort durch Briefwahl die Stimme abzugeben. Für den Besuch des
Briefwahlbüros muss kein Termin vereinbart werden. Auch muss ein 3G-
Nachweis nicht verpflichtend vorgelegt werden, ein solcher ist für den Besuch
des Briefwahlbüros jedoch wünschenswert. Vor Ort sind die einzuhaltenden
Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten. Das Mitführen einer FFP2-
Maske oder eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes wird vorausgesetzt. Zur
Reduzierung des Infektionsrisikos werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten,
nach Möglichkeit einen eigenen Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) für
die Stimmabgabe mitzubringen.

Das Wahlbüro im Rathaus Siegen ist ab Montag, 11. April 2022, montags bis
mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 13. Mai, gelten verlängerte
Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sind auf der Seite des
Landeswahlleiters (www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/landeswahlleiter)
sowie auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de/landtagswahl zu
finden.

Kreishaus Siegen

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