Transparenz in heiklem Thema: Gemeinde Wilnsdorf veröffentlicht 5-Jahres-Plan zum Straßenbau

(wS/wi) Wilnsdorf 23.01.2023 | Die möglichen beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde Wilnsdorf für die kommenden fünf Jahre standen am vorvergangenen Freitag auf der Tagesordnung des Wilnsdorfer Rates – zumindest indirekt, denn die Maßnahmenliste ist das Kernstück des kommunalen Straßen- und Wegekonzeptes, das der Rat einstimmig beschloss. Weil eine Tageszeitung im Vorfeld aus dem Papier berichtet hatte, war etwas Unruhe unter eventuell betroffenen Anliegern entstanden. Wilnsdorfs Bürgermeister Hannes Gieseler will jetzt für Aufklärung sorgen.

„Grundsätzlich müssen wir die Versäumnisse aufholen, die in der Vergangenheit beim Thema Straßenausbau gemacht wurden“, bringt es Gieseler auf den Punkt. 136 Kilometer Gemeindestraßen durchziehen die Kommune, bei 40% besteht mittlerweile dringender Handlungsbedarf. „Weil Anlieger nicht mit Gebührenforderungen konfrontiert werden sollten, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nur wenige Straßen endausgebaut oder wiederhergestellt“, blickt der Bürgermeister zurück, „diese Vogel-Strauß-Taktik fällt uns jetzt auf die Füße“.

Hannes Gieseler setzt sich dafür ein, dass die Gemeinde den Kopf aus dem Sand zieht und die Augen verstärkt auf das wenig beliebte Thema Straßenbau richtet. Nötig macht das – neben dem offensichtlichen Stau bei Straßenausbaumaßnahmen – die gegenwärtige Beitragspolitik des Landes NRW. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr ein Förderprogramm aufgelegt, das die Straßenausbaubeiträge betroffener Anlieger für KAG-Maßnahmen komplett übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Baumaßnahme Teil eines kommunalen Straßen- und Wegekonzeptes ist, „und das haben wir für die kommenden fünf Jahre geliefert“, sagt Gieseler mit Blick auf die jüngste Ratssitzung.

Genau genommen wurde sogar noch mehr geliefert als gesetzlich gefordert, denn das Konzept enthält nicht nur KAG-Maßnahmen. Um größtmögliche Transparenz für alle geplanten Straßenbaumaßnahmen zu schaffen, hat die Verwaltung auch jene aufgelistet, die als erstmalige endgültige Herstellung nach Baugesetzbuch zu bewerten sind. „Bei der landespolitischen Diskussion um die KAG-Maßnahmen wird nämlich ein zweites Problem aus dem Blick verloren: das jener Straßen, die noch nicht im Sinne des Baugesetzbuches erstmalig hergestellt worden sind, seit Jahrzehnten Baustraßencharakter haben und jetzt mit 90%-igem Anliegeranteil gebaut werden müssen“, erklärt Gieseler.

Normalerweise muss zu jedem Grundstück eine rechts- und fachgemäß gebaute Straße führen, das schreibt das Baugesetzbuch vor. Und üblicherweise geschieht diese erstmalige Herstellung im Zuge der Grundstückserschließung. In den 1950er und 1960er Jahren wurde das aber vielerorts anders gehandhabt, auch in der Gemeinde Wilnsdorf: „Seitens der Kommunalpolitik wollte man Häuslebauer nicht zeitgleich mit Straßenbaukosten belasten“, blickt Gieseler zurück. Ein Fehler, wie er findet: „Was als zeitweises Entgegenkommen gedacht war, wurde dann mangels kommunalpolitischem Interesse nicht mehr konsequent verfolgt. Durch das jahrzehntelange Nichtstun konnten die Anlieger sogar den Eindruck gewinnen, die Straße ist jetzt irgendwie fertig, aber das ist sie im Sinne des Baugesetzbuches eben nicht und der Bauzustand weiterhin nur ein Provisorium ohne Substanz“.

Auch an diesen Straßen müsse die Gemeinde handeln und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, stellt der Bürgermeister klar, „die Frage ist nicht ob, sondern nur wann“. Für ihn sei es auch eine Frage der Gerechtigkeit, ergänzt Gieseler: Heutzutage hätten Bauwillige die kompletten Erschließungskosten noch vor dem Bau ihrer Häuser zu zahlen, „da müssen gleiche Verhältnisse geschaffen werden“. In jüngster Vergangenheit hat die Gemeinde deswegen auch schon mehrere BauGB-Maßnahmen durchgeführt und plant konkret an weiteren Projekten.

Für die nächsten fünf Jahre listet das Wilnsdorfer Straßen- und Wegekonzept nun 18 Baumaßnahmen nach BauGB und 20 Maßnahmen nach KAG auf. Ergänzend aufgeführt sind 32 großflächige Unterhaltungsmaßnahmen an bereits ausgebauten Straßen, für die keine Beiträge fällig werden, die aber zur Substanzerhaltung der Straßen sehr wichtig sind.

„Alle Punkte sind wohlgemerkt als Planung zu verstehen, nicht als beschlossene Sache“, betont der Bürgermeister ausdrücklich. Bevor auch nur eine dieser Maßnahmen umgesetzt werde, stünden erst konkrete Beschlüsse des Gemeinderates, individuelle Anliegerinformationen und natürlich die Gelegenheit zur Erörterung der Ausbauplanung an. „Dabei werden wir versuchen, die Kosten für Anlieger möglichst gering zu halten, beispielsweise durch Kombinationsmaßnahmen mit den Gemeindewerken“, verspricht Gieseler.

Dennoch sollte jeder ein Blick ins Straßen- und Wegekonzept werfen, der an einer noch nicht ausgebauten Straße wohnt oder wo der Straßenbau schon einige Jahrzehnte her ist. „Dank der transparenten Auflistung können sich Anlieger darauf vorbereiten, ob ihre Straße in den kommenden fünf Jahren angegangen werden soll“, so Gieseler.

Das Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Wilnsdorf ist unter www.wilnsdorf.de/straßen-und-wegekonzept zu finden.

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