SVB bitten um Verständnis: Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben zu den Preisbremsen – Kundinnen und Kunden erhalten Entlastungen fristgerecht

(wS/svb) Siegen 22.02.2023 | Zum 1. März treten bundesweit die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft. Die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen stellt Energieversorger deutschlandweit vor große Herausforderungen.
Das Gesetz zu den Energiepreisbremsen sieht vor, dass die Anspruchsberechtigten vor dem 1. März über die konkreten Entlastungsbeträge in Kenntnis gesetzt werden und im selben Monat die entsprechende Entlastung erhalten. Wie viele andere Versorger, können auch die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) den vorgegebenen Termin zum Versand der Informationsschreiben voraussichtlich nicht einhalten. Grund dafür: Um die Entlastungsmaßnahmen im Abrechnungssystem des regionalen Versorgers abbilden zu können, muss erst eine neue und eigens für diesen Zweck benötigte IT-Lösung geschaffen werden.

„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen für unsere Kundinnen und Kunden. Allerdings stehen wir hierbei vor einigen Herausforderungen, da komplexe Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden müssen.“ berichtet der Vertriebsleiter des Versorgers, Marc Giesler.
„Um die konkreten Entlastungen bestimmen zu können, müssen wir unsere Abrechnungsprogramme individuell anpassen lassen. Das bringt sowohl uns als Unternehmen als auch unseren IT-Dienstleister an die Grenzen der Kapazität – es gibt hierfür keine fertige Lösung aus der Schublade, sondern es muss etwas völlig Neues entwickelt werden.“, erläutert Giesler weiter.

Bei den Siegener Versorgungsbetrieben gibt es eine zusätzliche Besonderheit: Der monatliche Abschlag für Energie ist immer am ersten Werktag des Folgemonats fällig. Somit wird bei den SVB- Kundinnen und -Kunden am 1. März der Abschlag für Februar fällig und erst am 3. April der für den Monat März. Dementsprechend wird die monatliche Entlastung ohnehin erst ab April im Abschlag berücksichtigt.

Die SVB bitten daher bereits jetzt um Verständnis, dass Kundinnen und Kunden ihr Informationsschreiben voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt im März erhalten werden.
Gleichzeitig versichert der Versorger, dass trotz möglicher Verzögerungen alle ihre Entlastung fristgerecht mit dem März-Abschlag erhalten werden und das auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Sollten die Kundinnen und Kunden der SVB Fragen zur Entlastung durch die Preisbremsen haben, können sich diese an den Kundenservice wenden. Die Beantwortung kann aktuell allerdings mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen, da das Anfrageaufkommen im Kundenzentrum des Versorgers aufgrund der anhaltenden Energiekrise massiv angestiegen ist. Aktuelle Informationen der SVB gibt es daher auch unter: http://www.svb-siegen.de/Energiespar-Dashboard

Hintergrund:
Die Energiekrise führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Mehrbelastungen. Daher hat der Bundestag die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen: Für 80 Prozent des Verbrauchs sollen Kundinnen und Kunden für Strom maximal 40 Cent pro Kilowattstunde Strom zahlen müssen, für Gas 12 Cent, bei Wärme liegt die Grenze bei 9,5 Cent. Jede Kilowattstunde, die darüber hinausgeht wird auf Basis des individuell gültigen Tarifs abgerechnet. Entscheidend für die Höhe des vergünstigten Energie-Kontingents für Gas ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch, für Strom der aktuell prognostizierte Jahresverbrauch.

 

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